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VDE/FNN verabschiedete Metering Code als Anwendungsregel

Dazu gehören auch die Mindestanforderungen an die Messdaten bezüglich des Umfangs und der Qualität. Die neue Norm enthält weiter Regelungen, Empfehlungen und Hinweise, die von allen am Messwesen beteiligten Akteuren zu beachten sind. Die Zusammenarbeit der Marktteilnehmer wird so vereinfacht. Das Regelwerk löst den Metering Code des BDEW aus dem Jahr 2008 ab.

Die Anwendungsregel unterstützt die ordnungsgemäße Abwicklung diverser Verträge, wie Messstellenrahmen- und Messrahmenvertrag, Netznutzungs-, Netzanschluss- und Anschlussnutzungsvertrag sowie Lieferantenrahmenvertrag. Die in der Anwendungsregel beschriebenen Mindestanforderungen an die verwendeten Messeinrichtungen gelten für die Ausstattung von neuen und den Austausch bestehender Messstellen. Grundlage der Neuregelung ist das Energiewirtschaftsgesetz (§ 21b EnWG). Sie hält sich auch an die Vorgaben aus dem Eichrecht, den relevanten nachgeschalteten Verordnungen sowie den einschlägigen Festlegungen der Bundesnetzagentur in der jeweils aktuellen Fassung.

Die neue Anwendungsregel wurde von einer Projektgruppe innerhalb des Forums Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) erarbeitet, in welcher folgende relevanten Fachkreise vertreten waren: Netzbetreiber, Messstellenbetreiber, Energieanbieter, Gerätehersteller sowie die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) und die Bundesnetzagentur.

Mehr Informationen unter:

www.vde.com/fnn

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