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Norm zu Prüfverfahren und Annahmekriterien

Li-Ionen-Sekundärzellen für den Antrieb von Elektrostraßenfahrzeugen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Die Norm legt Prüfverfahren und Annahmekriterien für das sichere Betriebsverhalten von Lithium-Ionen-Sekundärzellen und -zellblöcken fest. Diese werden für den Antrieb von Elektrofahrzeugen (EV), einschließlich Batteriefahrzeugen (BEV) und Hybridfahrzeugen (HEV), verwendet.

Bestimmt wird die Basissicherheit von in einem Batteriesatz und -system verwendeten Zellen. und vorhersehbarer Fehlanwendung oder im Störfall während des Normalbetriebs des Elektrostraßenfahrzeugs. Die Sicherheitsanforderungen der Zellen in dieser Norm beruhen auf der Voraussetzung, dass die Zellen in einem Batteriesatz und -system innerhalb der vom Zellhersteller festgelegten Grenzwerte für Spannung, Stromstärke und Temperatur (Zellbetriebsbereich) ordnungsgemäß verwendet werden.

Elektrostraßenfahrzeuge einschließlich Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybridfahrzeuge, beginnen sich angesichts der weltweiten Bemühungen zur Senkung des CO2-Ausstoßes, der Energiewende und der jüngsten technologischen und kostenmindernden Fortschritte auf dem globalen Markt auszubreiten. Das hat zu einer schnell zunehmenden Nachfrage nach Traktionsbatterien mit hoher Leistungs- und Energiedichte geführt, zu denen Lithium-Ionen-Batterien gehören.

Diese Norm legt die Prüfung des Leistungsverhaltens, der Zuverlässigkeit und des Missbrauchs von Lithium-Ionen-Batterie-Zellen, -packs und -systemen für die Anwendung in Elektrostraßenfahrzeug fest.

Wesentlicher Bestandteil dabei ist die Festlegung der Sicherheitskriterien auf Zellebene zur Bestätigung des Grundniveaus der Sicherheit. Gerade im Bezug auf die unterschiedlichen Leistungsverhalten und  vielfältigen Typen von Batteriesystemen.

Für den Einsatz in Kraftfahrzeugen ist es wichtig, die Auslegungsunterschiede von Kraftfahrzeug-Batteriepacks und -systemen zu erkennen und spezifische Anforderungen für Zellen und Batterien entsprechend der jeweiligen Ausführung festzulegen.

Dementsprechend liegt der Zweck dieser Norm in der  Bereitstellung einer allgemeingültigen grundlegenden Methodik und der zugehörigen Kriterien für die Prüfung der Sicherheit zur Anwendung bei der üblichen Erstprüfung von Lithium-Ionen-Zellen, die für den Einsatz in einer Vielzahl von Batteriesystemen vorgesehen sind.

Die spezifischen Sicherheitsanforderungen von Zellen unterscheiden sich in Abhängigkeit von der Systemgestaltung des Batteriepacks oder Fahrzeugs und sollten von den Anwendern beurteilt werden. Die letztendlichen Kriterien für »bestanden« oder »nicht bestanden« von Zellen müssen auf der Vereinbarung zwischen Zellherstellern und  dem Kunden beruhen.

 
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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