Home Elektroinstallation Normen und Vorschriften Anforderungen zur Integration von Alarmanwendungen

Kombinierte und integrierte Alarmanlagen

Anforderungen zur Integration von Alarmanwendungen

Quelle: Fotolia/fotomek
Quelle: Fotolia/fotomek
Dieses Dokument legt Anforderungen und Verfahren zur grundlegenden Prüfung der besonderen Aspekte zur Funktionalität und Integrität in Bezug auf die Einbindung der Geräte oder Anlagen fest, um die individuellen Alarmanwendungsnormen zu vervollständigen.

Die elektronische Systemintegration erbringt einen Mehrwert durch gemeinsame Nutzung allgemeiner Ressourcen, indem neue Funktionalitäten hinzukommen oder indem automatisierte Befehls- und Steuerfunktionalitäten für schnellere genaue Reaktionen ermöglicht werden.

Bei integrierten Alarmanlagen ist eine sorgfältige Betrachtung diverser Faktoren erforderlich, um ein gebrauchstaugliches Endergebnis zu erreichen. Die vorliegende Norm beschreibt die Elemente, aus denen sich die Planung, die Projektierung, die Montage, die Inbetriebnahme, die Überprüfung der Anlage, die Übergabe und Instandhaltung einer integrierten Alarmanlage zusammensetzen.

Eine integrierte Alarmanlage enthält mehr als eine Anwendung. Die Anlage wird wahrscheinlich in einem gewissen Grad Wechselwirkungen bei den Anwendungen einschließen. Um die erfolgreiche Lösung aller Schwierigkeiten, die mit der Lieferung der spezifizierten Wechselwirkungen verbunden sind, zu unterstützen, ist ein Gesamtverantwortlicher zu benennen. Dieser Gesamtverantwortliche ist für die Lieferung der gesamten integrierten Alarmanlage an den Kunden verantwortlich und muss eine Leistungserklärung für die Anlagenspezifikation bereitstellen.

Während der Planungsphase ist eine Risikobewertung durchzuführen. Diese dient der Sicherstellung, dass die Ziele der integrierten Alarmanlage erfüllt werden. Es ist eine Anlagenspezifikation zu erstellen. Die in der Spezifikation enthaltenen Einzelheiten müssen die Komplexität der Anlage widerspiegeln. Dabei ist die Leistungsanforderung, die zu erreichenden Ziele, der Aufstellungsort, sowie die Steuereinrichtung zu bewerten.

Auf der Grundlage der Risikobewertung ist der Integritätstyp für jede gemeinsame Einrichtung  festzulegen. Es ist eine Dokumentation über Ursachen und Wirkungen zu erstellen, in der die Wechselwirkung zwischen den in der integrierten Anlage zu konfigurierenden Anwendungen ausführlich beschrieben wird.

Besonders zu beachten sind die Folgewirkungen eines Ausfalls einer gemeinsamen Einrichtung. Wenn durch die Risikobewertung gefordert, ist eine schadensbegrenzende Methodik anzuwenden. Es ist ein Protokoll bereitzustellen, in welchem Ereignisse über einen bestimmten Zeitraum oder eine bestimmte Anzahl von Ereignissen aufgezeichnet werden.

Die Auswahl von Bauteilen und die Festlegung ihrer Spezifikationen müssen entsprechend erfolgen, dass die sich daraus ergebende Anlage die durch die Planungsphase vorgegebenen festgelegten Anlagenziele erfüllt werden.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!