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Wandlermessung zur Erfassung elektrischer Energie

Zählerplätze für halbindirekte Messung

Quelle: Fotolia/fotomek
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Eine halbindirekte Messung ist eine Wandlermessung zur Erfassung elektrischer Energie. Hierbei wird ein hoher Primärstrom über Wandler in eine messbare Größe umgewandelt und die Spannung direkt gemessen.

Wandlermessungen sind in Abhängigkeit vom Bemessungsstrom bauartbedingt in die Bereiche bis 250 A und über 250 A bis 1000 A definiert. Da bei Wandleranlagen grundsätzlich von einem Dauerbetrieb auszugehen ist, wird in dieser Norm ein Bemessungsbelastungsfaktor (RDF) von 1 festgelegt. Zusätzlich ist der Aussetzbetrieb für Anwendungen nach DIN 18015 mit einem Bemessungsstrom bis 125 A berücksichtigt. Die Auswahl von Betriebsmitteln erfolgt unter Beachtung der Forderung, dass die Bedienbarkeit durch Laien bis mindestens 250 A gefordert ist.

Der Netzanschlussraum weißt eine Höhe von 450 mm zur Aufnahme von Sammelschienen, Montageplatten oder Hutschienen auf. Für eine netzseitige Trennvorrichtung ist dabei Raum mit der Höhe von 300mm, 450mm oder 750 mm vorgesehen. Hier ist eine Montageplatte, eine Hutschiene oder Sammelschienen integriert. Die gleiche Vermaßung ist dabei für den Raum der anlagenseitigen Trennvorrichtung vorgesehen.

Der eigentliche Wandlerraum kann Höhen von 150 mm, 300 mm, 450 mm oder 750 mm haben. Die Breite Beträgt 250  mm oder 500 mm. Der Inhalt des Wandlerraums besteht aus der Montageplatte oder Stützer zur Aufnahme der Wandler. Die Abdeckung des Wandlerraums muss plombierbar sein. Diese kann transparent ausgeführt werden.

Der Verteiler, das Kommunikationsfeld oder der Raum für APZ sind immer seitlich des Zählerfeldes anzuordnen. Der Raum für APZ kann sich innerhalb des Verteilers oder Kommunikationsfeldes befinden, jedoch angrenzend an der Ober- oder Unterkante der Umhüllung des Zählerplatzes. Abhängig von der Höhe der Zählerplatzfläche kann der Verteiler mit mehreren Verteilerfeldern erreicht werden.

Je Wandleranlage ist immer mindestens ein Messteil und ein Leistungsteil vorhanden. Eine Erweiterung in der Breite ist unter Einhaltung der maximalen Zählerplatzbreite von 1250 mm möglich, zum Beispiel zur Erweiterung für ein Steuergerätefeld. Eine Kombination der Wandleranlage mit einer zusätzlichen Direktmessung ist nur über eine seitliche Anordnung zulässig.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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