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Neue Norm zu Alarmanlagen

Anforderungen an Auslösegeräte einer Personen-Hilferufanlage

Quelle: Fotolia/fotomek
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Gegenüber der älteren Vorgängernorm sind nun einige Definitionen aktualisiert und erweitert. Das Normungsgremium hat die Bereiche Normative Verweisungen und den Anwendungsbereich angepasst und erweitert.

Um eine reibungslose Funktion der Personen-Hilferufanlage zu gewährleisten, hat man folgende Mindestanforderungen zu beachten:
  • Bei gleichzeitiger Betätigung mehrerer Auslösegeräte dürfen die unterschiedlichen Signale zu keiner Unterbrechung des Alarms führen.
  • Das Auslösesignal ist entsprechend zu verschlüsseln. Durch die verschiedenen Verschlüsselungscodes kann die Anlage unterscheiden, von welchen Raum oder Gebäude die Auslösung erfolgt.
  • Bei Auslösesignalen, die mit einer drahtlosen Verbindung übertragen werden, ist ein Identifizierungscode vorzusehen. Dies soll verhindern, dass es bei benachbarten Anlagen zu einer Fehlauslösung kommt.
  • Bei drahtloser Verbindung ist mindestens alle 24 Stunden ein Auslösesignal zu erzeugen. Durch diese Maßnahme ist sichergestellt, dass Auslösegeräte immer funktionieren und ein Defekt erkannt wird.

 Auslösegeräte mit eingebauter Batterie

Bei Batteriebetrieb muss das Auslösegerät in der Lage sein, für mindestens ein Jahr die Funktion aufrechtzuerhalten. Erst nach einem Jahr (bevorzugt später) ist die Batterie auszutauschen oder wiederaufzuladen.

Bei schwacher Batterie hat ein Auslösesignal zu erfolgen. Das Gerät muss aber für mindestens weitere 28 Tage ihre Funktion bereitstellen.

Auslösegeräte mit Netzanschluss

Bei Auslösegeräten, die einen Netzanschluss benötigen, sind auch bestimmte Bedingungen zu erfüllen. Bei Unterbrechung der Stromversorgung muss das Auslösegerät automatisch umschalten auf die Sekundarseite der Energiequelle. Der Betrieb des Gerätes darf dabei nicht unterbrochen werden.

Darüber hinaus hat das Auslösegerät bei Ausfall für mindestens 24 Stunden weiter zu funktionieren. Zudem ist innerhalb von 2 Stunden ein Störungssignal zu erzeugen.

Manuell aktivierte Auslösegeräte

Ist das Auslösegerät mit einem Zugschalter ausgestattet, muss es mindestens einen Handgriff enthalten. Dieser ist starr oder flexibel auszuführen und mit dem Zugschalterkörper verbunden.

Die Farbe und Größe bei Auslösegeräten mit Drucktaste muss deutlich von anderen Betriebsmitteln zu unterscheiden sein.

Eine Mindestbetätigungsfläche von 150 mm² und Mindestabmessung von ≥ 10 mm ist ebenfalls einzuhalten.
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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