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Norm zu Gebäude-Sprechanlagen : Teil 2

Anforderungen an Sprechanlagen für Gebäude

Quelle: Fotolia/fotomek
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Sprechanlagen mit gehobenen Sicherheitsanforderungen (SGGS) dienen der schnellen Benachrichtigung im Notfall und leiten dies an einer verantwortlichen Notdienststelle unverzüglich weiter.

Jede Sprechstelle muss in der Lage sein ein Anrufsignal auszulösen. Die Empfängersprechstelle hat die Aufgabe, ein Dringlichkeitssignal zu erzeugen. Beide Signale müssen sichtbar und hörbar sein.

Hervorzuheben ist der Ruf höherer Prioritäten. Die Sprechanlage soll unterscheiden zwischen einem beliebigen Anruf und Anrufe über höhere Prioritäten, wie z.B. Notruf, Hilferuf, VIP-Ruf. Die Anrufe mit höheren Prioritäten haben dabei immer Vorrang!

Akustische und optische Anzeigen entsprechen auch besonderen Sicherheitsanforderungen. Hierfür gelten vorgegebene Farben und Anzeigen:
  • Ton zur Anzeige, dass das Türschloss entriegelt ist und / oder eine Lichtanzeige;
  • Piktogramm für ein entriegeltes Türschloss;
  • Ton bei gesendetem Anruf zusammen mit einem Piktogramm eines gelben Telefonhörers und / oder eine Lichtanzeige;
  • Ton bei aufgebauter Sprachkommunikation zusammen mit einem Piktogramm eines grünen Gesichtsprofils und / oder eine Lichtanzeige.
Ein wichtiges Thema zu Gebäude Sprechanlagen ist auch die Redundanz. Es gibt hierfür eine Einstufung in Grad 1, Grad 2 und Grad 3. Folgende Anforderungen sind zu berücksichtigen:
  • Grad 1: Stromversorgung mit einer Batterie-Notstromversorgung oder in Kombination mit einem Stromgenerator für mindestens 30 Stunden Normalbetrieb. Dafür ist für jedes Gerät ein Ersatzteil erforderlich.
  • Grad 2: Redundante Stromversorgung mit einer Batterie-Notstromversorgung oder in Kombination mit einem Stromgenerator für mindestens 30 Stunden Normalbetrieb. Zusätzlich eine redundante Zentralserver-Elektronik. Auch hierfür ist für jedes Gerät mindestens ein Ersatzteil erforderlich, bevorzugt sind aber mehrere.
  • Grad 3: Redundante Stromversorgung mit einer Batterie-Notstromversorgung oder in Kombination mit einem Stromgenerator für mindestens 30 Stunden Normalbetrieb. Zusätzlich ist eine redundante, Zentralserver-Elektronik, redundantes Netzwerk, redundante aktive Netzwerkkomponenten, redundante Besucher-Sprechstellen und redundante Sicherheits-Managementsprechstellen erforderlich.
Darüber hinaus hat eine Sprechanlage entsprechende Schnittstellen zu anderen Sicherheitsanlagen, wie z.B. Brandmeldeanlagen, Einbruchmeldeanlagen, Videoüberwachungsanlagen, Telefonanlagen und Zutrittskontrollanlagen eine Verbindung bereitzustellen. Dies stellt einen optimierten betrieblichen Arbeitsablauf dar um weitere Informationen senden und empfangen zu können.

Im Laufe der Zeit kann es vorkommen, dass vom Hersteller eine neue Software zur Verfügung gestellt wird. Eine Aktualisierung darf nur eine verifizierte berechtigte Person ausführen. Die Berechtigung wird auch wieder in Grad 1, Grad 2 und Grad 3 unterteilt.
  • Grad 1: PIN Code Schutz, örtlich / fernbetätigt
  • Grad 2: örtlicher und fernbetätigter PIN Code Schutz durch einen PIN Code und System-Rückruf an eine autorisierte Nummer
  • Grad 3: nicht fernbetätigt, nur mit PIN-Code durch eine zertifizierte und verifizierte Person
 
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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