Die Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit (DGWZ) bietet neu das Seminar »Ladestationen für Elektroautos« an und bildet damit zur sachkundigen Person für Planung, Betrieb und zur regelmäßigen Prüfung von Ladestationen und Ladekabeln aus. Referenten sind Mitarbeiter aus Normengremien, Forschung und Entwicklungsabteilungen sowie Installationsbetrieben.
Für das zusätzliche gleichzeitige Laden mehrerer E-Fahrzeuge reicht der Hausanschluss eines Mehrfamilienwohnhauses als Ladeinfrastruktur meist nicht aus (Bild 1). Hier sorgt ein entsprechendes Lademanagement dafür, dass es nicht zu einer Überlastung oder ungewollten Abschaltung der Netzbetreibereinspeisung kommt. Die überschüssige Leistung, die nicht für die Wohnungen benötigt wird, verteilt das Lademanagement intelligent gesteuert auf die E-Fahrzeuge.
Durch die starke Nachfrage an Ladeinfrastruktur ist ein immer wichtiger werdendes und profitables Geschäftsfeld für Elektrofachkräfte entstanden. Einige zögern noch, sich mit dem neuen Bereich zu befassen. Dabei gibt es längst unkomplizierte Lösungen, die leicht umzusetzen sind.
Die Errichtungsbestimmung für Ladeeinrichtungen der Elektromobilität DIN VDE 0100-722 schreibt vor, dass jede Steckdose zum Laden eines Elektrofahrzeugs mit einer eigenen Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) geschützt werden muss. Dafür hat Doepke die Ausführung EV (Electric Vehicles) seiner Fehlerstromschutzschalter »DFS« entwickelt.
Die Elektromobilität ist stark im Kommen. Auch Lapp baut sein Portfolio an Produkten und Dienstleistungen rund um die Ladeinfrastruktur strategisch weiter aus und hat nun ein Testzentrum in Form eines Prüf- und Entwicklungslabors eröffnet.
Bisher waren für die Überwachung von DC-Ladesäulen je nach Ladestandard zwei verschiedene Geräte notwendig. Das Isolationsüberwachungsgerät »isoCHA425HV+AGH420-1« von Bender ist ein Kombigerät, das die beiden gängigen Ladeverfahren (CCS und Chademo) unterstützt.
Die Förderung erneuerbarer Energien wird über eine Abgabe, die sogenannte EEG-Umlage, finanziert. Sie ist für jede Kilowattstunde Strom von allen Stromverbrauchern als Teil des Strompreises zu zahlen. Doch für einige Unternehmen gibt es Ausnahmeregelungen und Einsparmöglichkeiten. Mennekes-Steckdosenkombinationen mit Energiezähler helfen Unternehmen bei der eichrechtskonformen Strommessung.
Flächendeckende E-Mobilität kann nur dann wirklich funktionieren, wenn man auch zu Hause laden kann. Das unterstützt das Förderprogramm 440 der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und erleichtert es damit Privatpersonen, sich auch zuhause für eine professionelle Ladelösung zu entscheiden.
Mit der Aufnahme von Mennekes und eCharge Hardy Barth erweitert der Photovoltaik-Fachgroßhändler EWS GmbH & Co. KG sein Portfolio im Bereich der Ladesysteme für Elektroautos um zwei Markenhersteller – und kommt so der wachsenden Nachfrage nach Lösungen rund um die Elektromobilität nach.
Am vergangenen Donnerstag, 11.2.2021, verabschiedete der Bundestag das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz, kurz GEIG. Dieses regelt unter anderem die Ausstattung von Gebäuden mit Ladeinfrastruktur für Elektromobilität. Der ZVEH kritisiert, dass die Schwellenwerte für Neubauten und umfangreich sanierte Gebäude nach wie vor zu hoch sind und plädiert dafür, Ladepunkte bereits ab dem ersten Parkplatz vorzusehen oder diese zumindest planerisch zu berücksichtigen und Leerrohre einzuziehen.
Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitern und Kunden das Laden von E-Fahrzeugen ermöglichen, doch häufig lässt sich die vorhandene Energieversorgung nicht oder nur zu unverhältnismäßig hohen Kosten erweitern. Die Lösung in diesen Fällen heißt Lademanagement. Wie dies in der Praxis umgesetzt werden kann, zeigt das nachfolgende Projektbeispiel einer Sparkasse.
Bereits im November vergangenen Jahres stellte der oberfränkische Hersteller Wöhner seine neue Generation von Motorstartern »Motus C14« vor. Dort ist man sich sicher, dass damit Kurzschlüsse ihren Schrecken verlieren. Warum das so ist und welche Vorzüge der Anwender noch in Anspruch nehmen kann, erörterten wir im Gespräch mit Philipp Steinberger, CEO bei Wöhner.
»Der Kompromiss, den die Regierungsfraktionen zum GEIG beschlossen haben, ist nicht ambitioniert genug. Die Gebäudeinfrastruktur bleibt damit ein Schwachpunkt beim Umstieg auf die Elektromobilität«, so Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung anlässlich des für morgen geplanten Beschlusses des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) im Bundestag.
DC-Netzsysteme für die Versorgung von batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen stellen Neuland in der elektrischen Gebäudetechnik dar. Weder die Hersteller von Prüfgeräten noch die anwendenden, zur Prüfung befähigten Elektrofachkräfte sind darauf ausreichend eingestellt. Es gibt für DC-Ladesäulen weder Simulatoren noch Prüfgeräte. Auch normative Vorgaben und Standards beziehen sich fast ausschließlich auf AC-Ladepunkte. Dieses Dilemma ist derzeit nur durch Eigeninitiative des Prüfers zu lösen.
Der Hersteller Viessmann ist seit einigen Jahren auch im Stromgeschäft aktiv. Unter anderem können private Kunden mit einem Energiesystem von Viessmann als Mitglied der „Vishare Energy Community“ Ökostrom beziehen. Hier kam es nun zu Veränderungen der Inhaberstruktur.