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Praxisfrage

Absicherung und Wartung von Straßenbeleuchtungsanlagen

Als selbstständiger Handwerksbetrieb führen wir Wartungs- und Reparaturarbeiten an Straßenbeleuchtungsanlagen durch. 1) Wir haben jetzt folgende Diskussion, bei der es unterschiedliche Meinungen gibt. Der Planungsunterlagen der Tunnelunterführungen unseres Auftraggebers verlangen, dass die in Drehstrom ausgeführte Beleuchtung mit einem dreipoligen Sicherungsautomat abgesichert wird. Da es sich ja um einen Drehstromverbraucher handele, wäre im Fehlerfall eine Abschaltung aller Außenleiter notwendig. Wir sind der Meinung, dass es eine Gefährdung darstellt, wenn wegen einer Störung alle Leuchtbänder ausgehen. Ebenso würde es uns die Wartungs- und Reparaturarbeiten wesentlich erleichtern, wenn die Lichtbänder nur phasenweise abgeschaltet werden müssten. Ist diese Lösung akzeptabel? 2) Die im Versorgungsgebiet aufgestellten Straßenbeleuchtungsmasten werden von einem Verteilerschrank am Straßenrand versorgt. Die Stromkreise sind so aufgeteilt, dass von einer Sicherung ca. zehn Masten (eine Gruppe) versorgt werden. Zwischen den letzten Masten der einen Gruppe und dem letzten Masten der nächsten Gruppe ist ein Verbindungskabel verlegt. Das Kabel wird bei einer Störung, nach Abklemmen des defekten Teilstückes einer Gruppe zur Versorgung des intakten Zweigs verwendet. Die beiden Aderenden des nicht angeschlossenen Verbindungskabels sind mit geschlossenen Gummitüllen isoliert. Sollte das Verbindungskabel, das im Erdreich verlegt ist, durch Baumaßnahmen oder Ähnliches beschädigt werden, würde man es erst bemerken, wenn es benötigt wird. Der Betreiber verlangt jetzt, dass ein Ende des Verbindungskabels in einem der Masten angeklemmt und unter Spannung gesetzt wird. Man würde jetzt bei einer Beschädigung durch den Ausfall der Sicherung den Kabelschaden bemerken. Am anderen Ende des Kabels muss nach unserer Meinung zumindest ein Warnschild »Achtung, Kabel unter Spannung« angebracht und durch Gummikappen gesichert werden. Der Betreiber ist gegen das Anbringen eines Warnschildes, da der Klemmkasten im Beleuchtungsmast nur durch einen Dreikantschlüssel zu öffnen ist. Nach seiner Ansicht handelt es sich um einen abgeschlossenen elektrischen Betriebsraum, der nur von elektrisch unterwiesenen Personen geöffnet werden darf. Wie schätzen Sie diese Situation ein? - H. S., Bayern

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