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Praxisfrage

Ausführung von Stromkreisen in Wohnungen

In einer Prüfungsaufgabe wurde unserem Lehrling im Verteilerplan mehrere Fehler angemerkt. Die Unterverteilung wird über einen FI 4x40/30 mA eingespeist. Der Auszubildende hat alle Stromkreise hinter einem FI abgegriffen. Als Fehler wurde bemängelt, daß sich gemischte Beleuchtungs- und Steckdosenstromkreise mit 16A Absicherung in der Anlage befinden und das die Steckdose für das Kühlgefriergerät nicht vor dem FI-Schalter abgegriffen wurde. ( also ohne FI Schutz - das Gerät kann auch mal örtlich verändert werden und wie wird garantiert, daß nur ein Kühlgefriergerät versorgt wird ) Auch die Beleuchtung soll vor dem FI abgegriffen und mit 10A abgesichert werden. Als Schutzmaßnahme würde ich den FI vorziehen, da er auch bei Steckdosen gefordert wird und Beleuchtungsstromkreise sich oft auch im Handbereich befinden. Wie ist dann die Sachlage bei Spiegeklschränken oder Spiegelleuchten mit Steckdosen. Es ist doch gängige Praxis, das Licht und Steckdosenstromkeise gemischt werden können -Die 2-fach Klemmen der Schalterhersteller sind für 16A ausgelegt - Stehlampen gehören auch zur Beleuchtung und werden über 16A abgesicherte Steckdosen versorgt - Für Unterverteilungen gilt nach meinem Verständnis, daß Anlage nicht nur über 1 FI-Schalter abgesichert werden soll, sondern mindestens 2 in der Anlage montiert sein müssen, damit nicht bei einem Ausfall die Anlage kpl. ausser Betrieb gesetzt wird. Die Absicherung von Kühlgeräten über einen separaten LS- Schalter halte ich auch für problematisch, da hier ein Ausfall noch weniger auffällt, da das Gerät nicht unbedingt jeden Tag aufgesucht wird. Ich würde mich über eine Antwort freuen um auch weiterhin meinen Auszubildenden eine verläßliche Grundlage mit in die Ausbildung und das Berufsleben zu geben. D. P., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

sollten die "Fehler" wirklich so wie von D. P. beschrieben von den Lehrkräften markiert worden sein, dann wäre das für den Azubi bedauerlich, da die Ausführung gemischter Stromkreise zulässig ist. Ob man das so empfehlen sollte, ist eine andere Sache.

Oder ein andere Punkt: Eine Steckdose gehört auch im Normalfall hinter eine RCD, Kühlgefriertruhen sind nicht mit den Ausnahmen in der Norm DIN VDE 0100-410 gemeint (siehe unten).

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de"  heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu  diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Schutz von Licht- und Steckdosenstromkreisen

Ausstattung mit RCD im Zuge einer Normenänderung

Verlautbarung zu DIN VDE 0100-410 (VDE 0100-410):2007-06; 411.3.3 – Zusätzlicher Schutz für Endstromkreise für den Außenbereich und Steckdosen

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion “de”

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