Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sind ein Planungsbüro für elektrotechnische Gebäudeausstattung und stellen hiermit eine Anfrage zur Rubrik Praxisprobleme. Seit dem Beginn der sogenannten Energiekrise ist das Thema Notstromversorgung ein Dauerbrenner geworden. Doch bereits in 2013 wurde in DIN 18015 die Überprüfung der Notwendigkeit einer Notstromversorgung für Wohngebäude aufgenommen, damals noch als Forderung durch die Bauaufsichtsbehörde. Diese Formulierung fehlt in der aktuellen DIN 18015-1:2020-05. Es obliegt demnach nun allein dem Planer, eventuelle Notwendigkeiten zu prüfen und diese umzusetzen. Leider ist uns kein Regelwerk bekannt, wie ein Notstromaggregat mehrere Wohnungen versorgt, wo doch das Aggregat nur hinter einem Zähler angeschlossen werden kann, aber trotzdem auch andere Abnehmer versorgen soll. Diese Konstellation gibt es auch nicht in der BDEW TAB 2023 und auch nicht in der TAR Niederspannung.
PP24144