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Praxisfrage

Brandgefahr in elektrischen Betriebsräumen

In elektrischen Betriebsräumen gemäß ­EltBauV kommen häufig technische Doppelböden zum Einsatz, um bei Mittelspannungsschaltanlagen große Kabelquerschnitte von unten heranführen zu können. Unter Berücksichtigung der möglichen Biegeradien beträgt die Höhe zwischen Rohfußboden und Oberkante des Doppelbodens zwischen 80 cm und 100 cm. Nach EltBauV §5, Punkt 5, müssen die Fußböden mindestens aus schwer entflammbaren Baustoffen bestehen. Parallel zur EltBauV gibt es die Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Systemböden (Systemböden-Richtlinie – SysBöR), welche unter Punkt 4.1 für Doppelböden mit mehr als 500 mm lichter Höhe eine feuerhemmende Tragkonstruktion fordert. Trifft diese Forderung auch auf die elektrischen Betriebsräume zu? Sollte es in einem elektrischen Betriebsraum zu einem Brand kommen, gibt es dort immense Brandlasten. Es besteht die Gefahr von unter Spannung stehenden Anlagenteilen, da der Brand unter Umständen Schutzeinrichtungen beschädigt hat. Demzufolge wird die Feuerwehr den Raum höchstwahrscheinlich doch erst dann betreten, wenn sie sicher ist, dass der Raum spannungsfrei geschalten wurde. Da die Räume in F90 errichtet werden müssen, besteht keine unmittelbare Gefahr des Brandüberschlags auf benachbarte Räume. Was für einen Sicherheitsgedanken würde dann hinter dem feuerhemmenden Traggerüst des Doppelbodens stecken, wenn die schwer entflammbaren Bodenplatten an sich durchaus das Risiko des Zerbrechens beim Betreten nach einem Brand beinhalten? Würde die SysBöR auch für elektrische Betriebsräume nach der EltBauV gelten, sollten diese dann wichtige Anforderung direkt in der EltBauV verankert werden. M. B., Bayern

Expertenantwort vom 05.11.2019
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Thomas Flügel

Gelernter Elektromonteur des Schalt- und Verteilungsanlagenbaus und Studium der Elektrotechnik. Mehr als vierzig Jahre Betriebsingenieur am Universitätsklinikum Charité in Berlin. Dort verantwortlich für dessen elektrische Versorgung. Seit 1997 Obmann des DKE-UK 221.4 für die Normung von Niederspannungsanlagen für medizinische elektrische Bereiche. Mitarbeit in weiteren DKE-Gremien.

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