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Praxisfrage

Druckluftanlage ohne Netztrenneinrichtung

Ich bin in einem mittelständischen Unternehme als die zuständige Elektrofachkraft tätig. In dieser Funktion versuche ich vor der Anschaffung von neuen Geräten und Anlagen die Geräte auf Einhaltung der erforderlichen VDE- und DIN-Normen zu prüfen. Wir haben schon einige Drucklufterzeugungsanlagen eines namhaften Herstellers bei uns im Werk im Einsatz.

Die Drucklufterzeugungsanlagen sind jede für sich als eigenständige Maschinen ausgeführt und nur über den Netzdruck mit einander geregelt. Es gibt keine übergeordnete Steuerung bzw. Regelung. Bei den Kompressoren handelt es sich um Drucklufterzeuger mit Anlagen von 50 … 120 kW. In der Vergangenheit bot der Hersteller immer die Option, die Anlagen mit einer eingebauten Netztrenneinrichtung (Hauptschalter) zu beziehen. Meiner Meinung nach ist bei Zugrundlegen der DIN EN 60204-1 (VDE 0113 Teil 1) sowie zur Erfüllung der Betriebssicherheitsvorschriften einer eigenständigen Maschine oder Gerät zwingend eine Netztrenneinrichtung vorzusehen.

Der Hersteller bietet jedoch seine Geräte nun nicht mehr mit einer Netztrenneinrichtung an. Auf meine Frage, wie er ohne Netztrenneinrichtung ein gefahrloses Arbeiten für Wartung und Instandhaltungsarbeiten ermöglichen will, wurde ich darauf verwiesen, dass er die Norm DIN EN 60204 einhalte. Meiner Ansicht nach handelt es sich bei dem Drucklufterzeuger ohne eingebaute Netztrenneinrichtung nur um ein Maschinenteil, das vom Endanwender dann zu einer Maschine oder Gerät durch Vorschalten einer Schaltanlage mit Netztrenneinrichtung wird.

Wenn z.B. mehre Anlagen durch einen gemeinsamen Schaltschrank mit Hauptschalter betrieben werden, trifft dies zu. Dies hätte dann aber zur Folge, dass bei Wartungsarbeiten alle Maschinen gleichzeitig nicht mehr funktionsfähig sind. Die Kompressoren werden über eingebaute Frequenzumformer ohne Leistungsschütz betrieben. Ich habe den Hersteller darauf hingewiesen, dass er meiner Meinung nach eine irreführende Werbung betreibt, wenn er in seinen Prospekten die Anlagen ohne Netztrenneinrichtung als eigenständige Maschinen oder Geräte bezeichnet.

Nach längeren Diskussionen erhielt ich dann die Aussage, das zum Erreichen eines ausreichenden Schutzes bei Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten vom Kunden ein externer Hauptschalter vorgesehen werden muss. Seine Anlagen würden aber trotzdem die DIN- und VDE-Normen einhalten.

Wie beurteilen Sie diesen Fall?

O. K., Bayern

Expertenantwort vom 03.02.2021
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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