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Praxisfrage

Eintragung ins Installateurverzeichnis

Ich bin seit kurzem als Abteilungsleiter der Elektrotechnik für eine Firma im produzierenden Gewerbe tätig (ca. 70 Mitarbeiter). Mein im Ruhestand befindlicher Vorgänger war im Installateurverzeichnis des Energieversorgungsunternehmen (EVU) bzw. des Netzbetreibers eingetragen. Nun soll auch ich mich eintragen lassen. Davor war ich in einem größeren Betrieb tätig, welcher auch schon über Transformatoren an das Hochspannungsnetz angeschlossen war. Bei diesem war niemand beim EVU ins Installateurverzeichnis eingetragen. Als Bezug zur Eintragung ins Installateurverzeichnis beim jeweiligen Netzbetreiber gilt wohl die Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Diese regelt aber meines Wissen nur den Anschluss und Arbeiten im Niederspannungsnetz. Frage 1 Muss ich mich in das Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eintragen lassen um die besagten Arbeiten auszuführen? Ich bin zudem im Nebenerwerb tätig und schon im Installateurverzeichnis eines anderen Netzbetreibers eingetragen. Nach nochmaliger Nachfrage beim Firmen-Netzbetreiber habe ich eine etwas schwammige Antwort bekommen. Zugleich wurde mir mitgeteilt, dass ich wegen meiner vorhandenen Eintragung nur einen Gastantrag stellen bräuchte, hierbei wäre ich aber privat haftbar. Frage 2 Wie bewerten Sie diese Aussage? Die vorhandene Elektroanlage versorgt im umzäunten Gewerbeareal noch weitere Fremdfirmen in selbigen und separaten Gebäudeteilen, welche Ihre Stromrechnung über eine Hausverwaltung bekommen. Für die Betreuung und Wartung der Übergabestation (Hochspannung) inkl. Trafoanlage und Niederspannungshauptverteilung ist meine Firma zuständig. Frage 3 Wer ist verantwortlich für die Betreuung und Erweiterung der elektrotechnischen Anlage der Fremdfirmen? Beziehungsweise, wer übernimmt die Verantwortung für die Elektroanlage nach den Hochspannungsschaltfeldern? Ich würde vermuten, dass ich laut meinem Arbeitsvertrag nur für den elektrotechnischen Part meiner Firma verantwortlich bin, oder erstreckt sich dies bis zur Unterverteilung der jeweiligen Fremdfirma oder noch weiter? M. E., Bayern

Expertenantwort vom 12.02.2018
Autorenbild
Hans-Josef Tonnellier

Elektrotechniker-Meister, Gutachter Elektrotechnik

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