Zitat aus DIN VDE 0855-300: 2008-08 Pkt. 12.3.3 (..) Feindrähtige Leitungen sind als Erdungsleiter nicht zulässig (...) [da diese] infolge elektrodynamischer Kräfte aus den Klemmen gerissen werden (...). Dies kann nicht Stand der Technik sein, da Hersteller an Überspannungsableitern Typ 1 den Anschluss feindrähtiger Leiter zulassen. Diese Leiter sind nicht blitzstromfrei, daher meine Frage: Was gilt? Die Norm oder die Herstellerangabe? S. P., Niedersachsen
Praxisfrage