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Praxisfrage

Inbetriebnahme von Schaltanlagen

Bei meiner Tätigkeit als verantwortliche Elektrofachkraft für kommunale Abwasserreinigungsanlage wurde ich mit folgendem Problem konfrontiert: In einem Neubaugebiet unserer Verbandsgemeinde errichtete eine Firma eine Abwasserpumpanlage. Die Baumaßnahme wurde komplett ausgeschrieben und an einen Auftragnehmer vergeben. Dieser hatte weitere Subunternehmer für verschiedene Tätigkeiten beauftragt. Lediglich die Steuerung, bestehend aus SPS, Visualisierungsgerät und Fernwirkanlage, wurde von uns programmiert und bereitgestellt. Schaltplanerstellung und Schaltschrankbau wurden vom Subunternehmer übernommen. Am Tag der Inbetriebnahme stellte sich heraus, dass keine elektrotechnische Fachkraft vor Ort war. Die anstehende Inbetriebnahme wollte der »Bauleitende Obermonteur« des Subunternehmers übernehmen. Laut seiner Aussage sei er Techniker für Maschinenbau und elektrotechnisch unterwiesene Person. Ich verweigerte daraufhin mit ihm die Inbetriebnahme durchzuführen, da ggf. Änderungen in der Schaltanlage während des Signalchecks vorzunehmen sind. Meiner Meinung nach stellt eine Inbetriebnahme ein erhöhtes Gefahrenpotenzial dar und darf nur von Personen durchgeführt werden, welche die nötige Ausbildung (Gesellenbrief z. B. im Elektrohandwerk oder damit vergleichbar) aufweisen. Des Weiteren sind alle vor einer Inbetriebnahme nötigen Prüfungen nicht durchgeführt worden. Der Subunternehmer begründete dies damit, dass die von uns beizustellenden Bauteile, (SPS, Visualisierung und Fernwirkanlage) erst am Inbetriebnahme-Tag übergeben wurden. Dem Auftragnehmer war dies bei Vertragsvergabe bekannt und er hätte zur Inbetriebnahme entsprechendes Personal abstellen müssen. Meine Fragen dazu:

  1. Wer darf Schaltanlagen testen und wer in Betrieb nehmen?
  2. Darf der »Bauleitende Obermonteur« wie oben beschrieben überhaupt eine solche Anlage anschließen und in Betrieb nehmen (gesetzt dem Fall, die Anlage sei im Werk geprüft und getestet worden)?
  3. Kann es ggf. rechtliche Probleme geben, wenn ich wissentlich eine Inbetriebnahme mit Personen durchführe, die dazu nicht befähigt sind?
H. B., Rheinland-Pfalz

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