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Praxisfrage

Diagnose Kurzschluss bei DGUV3-Prüfung

Ich führe seit mehreren Jahren regelmäßig Elektroprüfungen nach DGUV 3 durch. Ich prüfe mit dem Messgerät Gossen Metrawatt »Secutest S4«. Vor ein paar Wochen prüfte ich Halogen-Baustrahler mit 1000 … 1500 W Leistung. Es waren ca. 20 Strahler der gleichen Firma und zwei Serien davon mit unterschiedlicher Leistung. Von den Strahlern fielen fünf davon durch die Kurzschluss­prüfung vom Messgerät. Demnach setzte ich die Prüflinge auf »defekt«. Diese Strahler waren bis dato problemlos in Betrieb. Auch mit dem Messgerät konnte ich die Strahler aktiv betreiben und die Leistung ablesen. Sonst gab es von den Werten auch keine Auffälligkeiten. Das Messgerät gab aber eine Warnung ab, dass die Kurzschlussprüfung nicht bestanden war. Im üblichen Prüfablauf ist die Kurzschlussprüfung nicht nur eine Warnung, der Prüfablauf wird abgebrochen, nachdem Sie nicht bestanden ist. 

Meines Wissens ist ein Kurzschluss immer ein Fehler. Nun weiß ich weder wie ich die Prüflinge bewerten soll noch habe ich eine genaue Erklärung, warum der Kurzschluss auftritt, ob es z. B. ausschließlich am Leuchtmittel liegt und ob dieses Verhalten normal oder ungefährlich ist. Was ich suche, ist eine Begründung des Kurzschlusses mit einer Erklärung des physikalischen Ablaufs und einer Gefahrenbeurteilung, d. h. ob die Strahler weiter betrieben werden dürfen. Ich hatte kürzlich sogar einen Wasserboiler wegen Kurzschluss auf defekt gesetzt, ohne die Möglichkeit den Kurzschluss einzugrenzen oder lokalisieren zu können. Ich möchte keinen Zweifel mehr hegen an der Richtigkeit meiner Bewertung des Prüflings. Der Kunde möchte natürlich auch gerne wissen, warum seine funktionierenden Strahler jetzt nicht mehr verwendet werden dürfen. Können Sie mir da weiterhelfen?

A. B., Niedersachsen

 

Expertenantwort vom 16.12.2020
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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