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Praxisfrage

Netzform und RCD in landwirtschaftlichen Anlagen

Die Frage, ob in landwirtschaftlichen Anlagen die Schutzmaßnahme des Fehlerschutzes „Nullung mit Zusatzschutz durch Fehlerstrom-Schutzschalter mit einem Nennfehler­strom ≤ 30 mA“ zulässig ist. Wenn es zulässig ist , dann kann nur die Netzform TN-C-S gewählt sein. Früher war doch die Netzform TT Netzform für Stallungen vorgeschrieben? F. B., Baden-Württemberg

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Elektrische Anlagen in landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten

Hauptleitungskabel in landwirtschaftlichem Anwesen

Nachrüstpflicht für RCD in landwirtschaftlichen Betrieben

Gärtnereibetrieb – Steckdosenstromkreise im Anlagenbestand

Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp13224

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