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Praxisfrage

Kennzeichnung von elektronischen Betriebsmitteln

Wir möchten für einen neuen Kunden, der Bodenschleifmaschinen vertreibt und Instand setzt, kleine Reparaturen wie Austauschen der Netzleitung, Netzstecker, Schalter oder Ähnliches durchführen. Anschließend sollen die Geräte nach VDE 0701/0702 geprüft und bei bestandener Prüfung mit einer entsprechenden Plakette versehen werden. Die Schleifmaschinen werden im mobilen Einsatz für die Behandlung von Natursteinböden eingesetzt. Dies kann auf Baustellen, bei Privatkunden oder Gewerbekunden der Fall sein. Die Maschinen gibt es in verschiedenen Größen und Leistungsklassen, so dass sie über eine Gummischlauchleitung mit einem Schukostecker oder einem CEE Stecker 16 A oder 32 A mit dem Netz verbunden werden. Die meisten dieser Geräte werden mit einem FU drehzahlgeregelt. Wir gehen davon aus, dass der Benutzer diese Maschinen an vorschriftsmäßig installierten Steckdosen betreibt. Diese sind aber vielfach über eine RCD, in den meisten Fällen wahrscheinlich über eine RCD Typ A geschützt. Bei den Schleifmaschinen mit Wechselstromanschluss ist dies sicherlich kein Problem, wie sieht es aber mit den Geräten mit Drehstromanschluss aus? Bei den eingesetzten FUs muss ich davon ausgehen, dass im Betrieb und im Fehlerfall ein Gleichstrom entstehen kann. Also müssen diese Geräte über einen RCD Typ B geschützt werden. Wie lässt sich diese Forderung jedoch in die Praxis umsetzen? Eine Überlegung war, im Schaltkasten der Maschinen einen RCD Typ B nachzurüsten. Kommt der Bediener der Maschine nun in eine Anlage, wo die CEE Steckdosen über einen RCD Typ A geschützt sind, liegen die beiden RCD's in Reihe und die Funktion des in der festen Anlage installierten RCD's ist unter Umständen beeinträchtigt. Macht man gar nichts, handelt man nicht Regelkonform. Der Bediener der Maschine ist ein elektrotechnischer Laie. Von ihm kann man nicht verlangen dass er vor Benutzung der Maschine erst die Situation der Schutzmaßnahmen vor Ort überprüft. Welchen Rat soll ich diesbezüglich meinem Kunden geben, der seinen Kunden regelkonforme, betriebssichere Geräte verkaufen möchte? Ein weiteres Problem stellt sich mir bei der Prüfung nach Instandsetzung. Bei FU's können unter Umständen hochfrequente Ableitströme entstehen, die ich mit dem Fluke 6500 nicht erfassen kann. Abhilfe schafft hier eine Leckstromzange von Fluke, Typ CHB 5. Diese kann aber nur Ströme mit einer Frequenz bis zu 1 kHz erfassen. In der VDE 0701/0702 finde ich keinen Hinweis zu diesem Problem. Reicht es aus den Ableitstrom zusätzlich mit dieser Leckstromzange zu erfassen und zu dokumentieren? S. B., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 07.11.2014
Autorenbild
Günter Grünebast

Verantwortlich für Normung und Prüfung sowie stellvertretender Entwicklungsleiter bei der Firma Doepke Schaltgeräte, Norden.

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