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Praxisfrage

Privat installierte Eigenheime – Haftungsübernahme

Frage der Prüfung und Haftung nach Zählereinbau in privat installierten Eigenheimen In der heutigen Zeit wird der Selbstbau sehr stark beworben und auch praktiziert. Die Verkabelung von privaten Häusern wird nicht immer im Auftrag von einer Fachfirma durchgeführt sondern von den Bauherren selbst organisiert. Das Material wird von Fachfirmen und auch vom Baumarkt bezogen und verbaut. Unsere Firma bestellt auch die Zähler beim Netzversorger, stellt aber die Bedingung, dass vor dem Einbau eine Erstprüfung durchgeführt wird. Bei dieser Prüfung stelle ich oft messtechnisch und optisch keine Fehler fest, sodass ich von einer fachgerechten Installation ausgehen muss. Aber wie verhält es sich mit den verdeckten Installationen wie verbaute Leuchten, eingebauten Steckdosen und Geräten, Kabelverlegung und Verteilerdosen, die schon unter der Tapete liegen? Diese sind oft nicht mehr zugänglich und einsehbar! Wie sieht es hier mit der Haftung, von der Firma und mich selbst als Prüfer aus, sollte es zu einem Schaden durch die verdeckten Mängel kommen? Wie kann ich dies rechtssicher Prüfen und Dokumentieren? Was sagt der Netzversorger?

 

M. E., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”, Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge: Kunde installiert selber – Elektrofachbetrieb stellt nur den Zählerantrag? Eingriff in elektrische Anlagen – Was darf eine Elektrofachkraft an elektrischen Anlagen privat verrichten? Mit freundlichen Grüßen Michael Muschong, Redaktion “de” pp14096


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