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Praxisfrage

Prüfung der Schutzmaßnahmen nach Anschluss eines Elektroherdes

In Ihrem Beitrag »Küchenbauer als EFKffT« (»de« 21.2016) und dem Praxisproblem »Herdanschluss durch Küchenbauer« (»de« 4.2018) wird angesprochen, dass durch die Elektrofachkraft nach Fertigstellung der Arbeit bzw. bei der Erstinbetriebnahme ein Prüfprotokoll gemäß DIN VDE 0100-600 erstellt werden muss. Meines Erachtens ist dies so auch die korrekte Vorgehensweise, um einen Nachweis über die Funktion der Schutzmaßnahme zu erhalten, welcher dann protokolliert werden kann. Leider muss ich feststellen, dass diese Notwendigkeit, also das Prüfen der Schutzmaßnahmen nach Fertigstellung der Arbeit, oft nicht gesehen wird. Frage 1: Welche Argumente habe ich zum Beispiel bei Festanschluss eines Elektro­herdes in der Hand, die eindeutig die Prüfung der Schutzmaßnahme fordern? Ein nachvollziehbarer Argumentationsweg meinerseits ist häufig folgender:

  • Beim Anschluss eines Elektroherdes handelt es sich nicht um eine durch den Laien bedienbare Steckverbindung.
  • Somit ist die Elektrofachkraft oder Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EFKffT) gefordert, mittels eines, in der Länge variablen, Herdanschlusskabels die Verbindung zwischen Herdanschlussdose und Elektroherd herzustellen.
  • Von der Anschlussstelle, also der Herd­anschlussdose, wird somit ein Stück Leitung fest angeschlossen, welches durch den Leitungswiderstand einen insgesamt höheren Schleifenwiderstand am Ende des Stromkreises erzeugt.
  • Somit ist, auch wenn nur eineinhalb Meter einer Leitung mit 2,5 mm² genutzt werden, zu überprüfen, ob vorgeschaltete Schutzorgane innerhalb von 0,4 s abschalten, um den Fehlerschutz zu gewährleisten bzw. ob eine vorgeschaltete RCD innerhalb von 0,2 s auslöst.
Frage 2: Ist dieses feste Anschließen einer Leitung somit als Erweiterung bzw. Änderung der elektrischen Anlage zu verstehen, die normativ die Prüfung nach DIN VDE 0100-600 erforderlich macht?
  • Viel zu häufig muss ich feststellen, dass bei solchen Tätigkeiten lediglich eine Funktionsprüfung gemacht wird, auf die Prüfung der Schutzmaßnahme aber gänzlich verzichtet wird und das von Elektrofachkräften und EFKffT gleichermaßen.
  • Meistens mit der Argumentation, dass bei ursprünglicher Inbetriebnahme der Anlage die Schutzmaßnahme an der Anschlussstelle überprüft wurde und somit der Anschluss eines Betriebsmittels keine weitere Prüfung bedingt.
  • Ein Betriebsmittel, zum Beispiel eine Waschmaschine, die ein Anschlusskabel von z.B. 2 m besitzt, darf ja ebenfalls vom Laien in die Steckdose gesteckt werden, wobei sich hier ebenfalls ein zu hoher Schleifenwiderstand einstellen könnte.
  • In der Praxis konnte ich selbst einige Anschlüsse nicht in Betrieb nehmen, da nach Messung an der letzten Anschlussstelle (meist am Backofen) ein zu hoher Schleifenwiderstand ein sicheres Abschalten innerhalb von 0,4s verhindert hat. Hier war meist der Rest der Anlage ebenfalls in einem desolaten Zustand. Nichtsdestotrotz, wurde hier der fehlerhafte Zustand der Anlage aufgedeckt und ordentlich protokolliert.
Oftmals wird ein Kochfeld mit bereits angeschlossenem Anschlusskabel geliefert. Dieses muss dann nur noch an die Herd­anschlussdose angeklemmt werden. Auch hier ist aus meiner Sicht eine Prüfung der Schutzmaßnahmen erforderlich. Zwar habe ich keine weiteren zugänglichen Anschlussklemmen am Kochfeld zur Verfügung, so dass ein Schleifenwiderstand dann zwischen Außenleiter (in der Herdanschlussdose) und dem Gehäuse des Kochfelds, an dem der Schutzleiter angeschlossen ist, gemessen wird. Das Schutzziel, Schutz durch schnelles Abschalten im Fehlerfall, wird hier somit ebenfalls adressiert. Natürlich kosten diese Prüftätigkeiten Zeit und erfordern das passende Prüfequipment. Daher ist es umso wichtiger, zu verstehen, wann eine Prüfung der Schutzmaßnahme tatsächlich erforderlich ist. Ich möchte Sie bitten, Stellung zu der Notwendigkeit von Prüfungen nach 0100-600 bei derartigen Anschlusstätigkeiten zu nehmen. B. W., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 22.10.2018
Heinz-Dieter Fröse
Heinz-Dieter Fröse

Ausgebildeter Elektroinstallateur und Elektromeister. Viele Jahre bundesweit als freiberuflichere Dozent in der Meisterausbildung tätig. Langjährige Mitarbeit in einem Planungsbüro für Elektrotechnik. Heute ist Heinz-Dieter Fröse für die HWK Münster als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Elektrotechniker-Handwerk tätig.

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