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Praxisfrage

Prüfung nach Umklemmen der Hauptleitung

Ich arbeite bei einem Energieversorgungsunternehmen und bin dort für die Abwicklung und Ausführung von Hausanschlüssen zuständig. Grundsätzlich verlegen wir bei ­der Erneuerung ein neues Hausanschlusskabel ins Gebäude und setzen parallel zum bereits bestehenden Hausanschluss einen neuen Hausanschlusskasten. Dieser wird schließlich in Betrieb gesetzt und der Eigentümer schriftlich benachrichtigt. Wir weisen im Schreiben darauf hin, dass der Eigentümer eine in das Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofirma beauftragen muss, welche dann die vorhandene Hauptleitung im Idealfall vom alten in den neuen Hausanschlusskasten umklemmen soll (vorausgesetzt, die Leitungslänge und der Querschnitt reichen aus). Für uns und auch für die Elektrofirmen stellt sich immer wieder die Frage, ob und in welchem Umfang nach einer solchen Maßnahme eine Prüfung und Anpassung der elektrischen Anlage durchgeführt werden muss. Eine Spannungs- und Drehfeldprüfung ist natürlich selbstverständlich. In unserem Anschreiben an die Kunden weisen wir nämlich darauf hin, dass die Anlage in diesem Zusammenhang auch überprüft werden sollte. Immer wieder sprechen mich Kunden vor Ort dann auf den Umfang der notwen­digen Prüfung an, da die Angebote der ­Elektrofirmen sehr große Preisunterschiede aufweisen. Inwiefern dürften wir als Energieversorger die Leitung umklemmen und davon ausgehen, dass die nachgeschaltete Kundenanlage in einem technisch einwandfreien Zustand war und jetzt immer noch ist? Sind hier umfangreiche Messungen nach VDE 0105-100 notwendig oder kann man sich darauf berufen, eine bestehende Anlage lediglich »umgeklemmt« zu haben? Für uns eindeutig sichtbare Sicherheitsmängel im Hausanschlussraum werden natürlich angesprochen oder ggf. die Anlage außer Betrieb gesetzt. Jedoch prüfen wir nicht die ganze Wohnung auf Sicherheitsmängel. Auch der Kunde möchte natürlich möglichst geringe Kosten haben und bittet uns sehr oft um Rat. Die eine Elektrofirma will komplette Unterverteiler mit neuen LS- und RCD-Schaltern ausrüsten, die andere klemmt nur um, und das war es dann. Was können wir in diesem Fall dem Kunden vor Ort raten? M. S., Bayern

Expertenantwort vom 07.04.2015
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Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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