Wir haben in unserem Unternehmen einen neuen Palettenwickler erhalten. Dieser entspricht nach Herstellerzertifikat der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie EMV 2014/30/EG. Der Wickler ist mit einem Schukostecker ausgestattet und hat Einfahrtaschen zum Transport mit einem Flurförderzeug (Gabelstapler, etc.). Daher habe ich den Wickler als ortsveränderliches Gerät eingestuft. Der Differenzstrom liegt hier bei größer 10 mA, gemessen mit einer Leckstromzange mit Tiefpassfilter. Daher ist dieser bei Messung nach DGUV V3 durchgefallen.
Nach der Maschinenrichtlinie wird der Differenzstrom meiner Kenntnis nach nicht geprüft. Unternehmen sind aber zur Prüfung nach DGUV V3 verpflichtet. Welche Norm-Messungen müssen durchgeführt werden und wie ist der Differenzstrom größer 10 mA zu deuten?
O. K. Hamburg