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Praxisfrage

Prüfzeitraume werden vom Vorgesetzten bestimmt

In unserem Betrieb sind Kollegen und ich hauptberuflich für Prüfungen im Bereich Geräte, Elektroanlagen und Maschinen tätig. Es kommt leider immer öfter vor, dass Projektleiter den Prüfern vorgeben , wann die nächste Prüfung stattzufinden hat, da dies so vom Kunden gewünscht ist oder es ihn so zugesprochen worden ist. Die Prüfungen werden wie oft gewünscht nach der DGUV V3 durchgeführt. In der DGUV V3 werden auch angeben zu den max Prüfzeitraumen gegeben. Beispiel die Werkstatt wird mit einem Jahr angegeben, sie soll jetzt aber auf dem Protokoll mit einem 2 jährigen Prüfzeitraum ausgezeichnet werden und vom Prüfer unterschrieben werden. Wie sehen sie die Sachlage? Ist der Prüfer mit der Beurteilung weisungsgebunden oder nicht. M. E., Nordrhein-Westfalen

Liebe Leser der Fachzeitschrift “de”,

Zur Beantwortung dieser Frage lassen sich einige Beiträge der Fachzeitschrift "de" heranziehen. Wir empfehlen unseren Lesern zu diesem Thema die Lektüre folgender Beiträge:

Elektrische Arbeitsmittel nach TRBS 1201 (1) – Erst- und Wiederholungsprüfung – Arbeits- mittel und überwachungsbedürftige Anlagen

Verantwortliche Elektrofachkräfte in Not – Zweifelhafte Optimierung von Unternehmen

Mit freundlichen Grüßen

Michael Muschong, Redaktion “de”

 pp15165


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