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Praxisfrage

Qualifikation von Prüfenden

Unser Leiter der Elektrotechnik war bei einem Seminar über Prüfungen nach BGV A3. Im Nachgang entstand dadurch, und durch den Artikel »Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel rechtssicher prüfen« in »de« 11.2012«, S. 26 ff., bei uns im Haus eine erneute Diskussion zum Einsatz von elektrotechnisch unterwiesenen Personen bei BGV-A3-Prüfungen. Unser Leiter der Elektrotechnik besteht zu Recht auf Klärung, ob wir wie bisher weiter prüfen oder ob wir tatsächlich nur noch mit Elektromeistern, die nichts anderes tun, diese Prüfungen verrichten sollen. Bisher sieht es bei uns so aus: Wir arbeiten in Prüfteams alle Gebäude und Einrichtungen der Stiftung eines großen sozialen Trägers ab. Hier handelt es sich auch um Bereiche der Behinderten- und Altenhilfe sowie Kliniken und Bildung. Die Intervalle werden nach den Vorgaben unseres »Technischen Handbuches« gewählt. Die zeitlichen Abstände sind durch Gefährdungsanalysen vorgegeben, in welchen sich z. B. das Vorhandensein von Fehlerstrom-Schutzschaltern usw. auswirkt. Die Prüfung in den Häusern erfolgt immer durch eine ausgebildete Elektrofachkraft, begleitet durch eine elektrisch unterwiesene Person (euP). Beide werden regelmäßig geschult. Die Vorgehensweisen sind per Arbeitsanweisung geregelt. Alle komplexeren Elektrogeräte, Verteiler und Gebäudeinstallationen prüft die Elektrofachkraft, alle haushaltsüblichen Geräte die euP. Die Arbeiten erfolgen durchgängig so, dass die Elektrofachkraft jederzeit im Haus die Aufsichtspflicht über die euP ausübt. Überwiegend sind beide Personen gleichzeitig im selben Raum tätig. Die Elektrofachkraft führt regelmäßig Stichkontrollen bei der euP durch. Der Leiter der Elektroabteilung führt bei den Prüfteams regelmäßig Stichkontrollen durch. Bei Erstprüfungen von Häusern wird zwingend immer ein Elektromeister eingesetzt. Wir haben erneut die Gesetzesvorgaben, entsprechende Fachliteratur und Definitionen dazu durchgesehen. Wir sind nach wie vor der Auffassung, dass wir korrekt handeln und die vorgenannten Vorgehensweisen beibehalten können. Dazu muss erwähnt werden, dass wir bereits heute als extrem kleinlich, unbezahlbar und völlig übertrieben handelnd angesehen werden. Wir gehen davon aus, dass dies bei globaler Betrachtung der Vorgehensweisen im geeinten Europa stimmt. Ferner zeigt sich, dass kein »wirklich brauchbarer Elektromeister« dauerhaft Prüfungen von haushaltsüblichen Geräten durchführt, sondern nach kürzester Zeit den Betrieb wechselt. Verschärfend wirkt hier zudem der mit dem demografischen Wandel verbundene Fachkräftemangel. Es wird immer schwieriger, geeignete Fachkräfte für diese Aufgabe zu gewinnen. Zudem sieht unser »Technisches Handbuch« die Sensibilisierung der Betreiber vor, was aus praktischer Sicht die wichtigste Maßnahme darstellt. Dadurch werden immer wieder Geräte, Steckdosenleisten u. Ä. zur Instandsetzung gebracht, unabhängig von Prüffristen, sondern unmittelbar nach Beschädigung. Wir bitten Sie hierzu Stellung zu beziehen. M. S., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 19.11.2012
Schmolke_Herbert
Dipl.-Ing. Herbert Schmolke

Studium der Energietechnik. Jahrelange Tätigkeit in einem größeren Planungsbüro für Großindustrieplanung und Sonderbau. Er war auch einige Jahre als Berufsschullehrer bei einem privaten Bildungsträger tätig. Seit über 15 Jahren im Einsatz bei VdS Schadenverhütung, Köln. Dort zuständig für die Anerkennung von Experten auf dem Gebiet der Elektrotechnik. Mitarbeit in zahlreichen Normungsgremien und DKE-Arbeitskreisen.

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