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RCD für Steckdosen im Industriebereich – 2. Zusatzanfrage

(Zusatzanfrage zum Beitrag »RCD für Steckdosen im Industriebereich« in »de« 3/ 2009, S. 16 f.) - Meiner Meinung nach wäre bei dieser Antwort in Bezug auf die Anwendung der DIN VDE 0100-410 noch Folgendes zu ergänzen: Es ist zunächst richtig, dass in der DIN VDE 0113-1 keine Anforderung zur zwingenden Errichtung von Steckdosenstromkreisen mit RCD wie für bestimmte Steckdosen in der DIN VDE 0100-410 411.3.3 gefordert ist. Allerdings kann sich dieser unterschiedliche Sicherheitsstandard, m.E. nur durch ein Abstimmungsproblem der beiden Normenkomitees untereinander ergeben, da die beiden Normen im gleichen Zeitraum erarbeitet und im gleichen Monat veröffentlicht wurden (06.2007). Und bei wortgenauer Auslegung der DIN VDE 0113-1 ergeben sich damit für die gleiche oder ähnliche Gefährdungssituation unterschiedliche Sicherheitsstandards. Es wäre somit bei einer Steckdose, die von einem Maschinenstromkreis versorgt wird, möglich, dass ein Benutzer (möglicherweise auch ein elektrotechnischer Laie) zu Schaden kommt. Das Nichteinhalten der Abschaltbedingung an einer Steckdose, die von einem Maschinenstromkreis gespeist wird (z.B. mittels Hintereinanderschalten mehrerer Leitungsroller oder Verlängerungsleitungen) oder der gleiche Sachverhalt an einer Steckdose, die von einem Gebäudestromkreis versorgt wird, dürften von dem Risikopotenzial vergleichbar sein. Die physikalischen Grundsätze, die in der DIN VDE 0100-410-2007-06 nun endlich klar umgesetzt wurden, gelten letztlich doch überall. Weder der elektrische Strom noch ein elektrotechnischer Laie kennt die zwei unterschiedlichen Schutzniveaus der beiden Normen. Einem im Rechtsstreit entscheidenden Richter dürfte dieses unterschiedliche Schutzniveau kaum zu erklären sein. Aus diesem Sachverhalt kann sich für den ausführenden Elektrotechniker, der sich auf den genauen Wortlaut der DIN VDE 0113-1 verlässt, ein Problem ergeben. Wie soll er dem Richter und Staatsanwalt im Schadensfall erklären, dass er zwar in der Gebäudeinstallation eine RCD einsetzt, aber bei einer benachbarten Steckdose – z.B. außen am Schaltschrank einer Maschine – keine RCD vorhanden ist. DIN-VDE-Normen haben nach § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes »nur« eine widerlegbare Vermutungswirkung, dass der erforderliche Sicherheitsstandard eingehalten worden ist. Bei einem wie oben beschriebenen Schadensereignis dürfte es dem Staatsanwalt leicht fallen, diese Vermutungswirkung zu widerlegen. Ich finde bei aller genauen Normenauslegung sollten nicht die Buchstaben der Norm letztendlich den Ausschlag geben, sondern das »Schutzziel« – bei diesem Beispiel der Schutz gegen elektrischen Schlag. Und das dürfte in beiden Normen 0100-410 und 0113-1 das gleiche Schutzziel sein, nämlich einen optimalen Schutz gegen elektrischen Schlag zu erzielen. Könnten Sie hierzu Stellung nehmen? - F. Z., Baden-Württemberg

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