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Praxisfrage

Schutzleiteranschluss an Betriebsmitteln innerhalb einer Unterverteilung

In einer Wohnungs-Unterputz-Verteilung wurde eine speicherprogrammierbare Steuerung (SPS) eingebaut, die mit Reihenklemmen auf einer Hutschiene verdrahtet wurde. An diese Reihenklemmen sind mehrere Leitungen NYM-J 3 x 1,5 und 5 x 1,5 angeschlossen. Da es sich bei der Unterverteilung um eine in der Installation übliche, mehrreihige Verteilung handelt, weist diese auch die im oberen Bereich befestigten Sammelklemmen für PE und N auf. Alle Stromkreise sind über eine RCD gegen Fehlerstrom geschützt. Meiner Meinung nach ist in dieser Unterverteilung falsch, dass die PE-Leiter der jeweiligen Leitungen einzeln an eine Klemme isoliert angeschlossen und unten in der Verteilung (ohne weitere Befestigung) abgelegt wurden. Am Ende dieser Leitungen sind mehrere verschiedene Bedienteile und Betriebsmittel in Schutzklasse-II-Gehäusen angeschlossen, u. a. Doppeltaster, Taste oder Kontrolllampe. In Ihrer Antwort zum Praxisproblem »Schutzleiteranschluss in SK-II-Betriebsmitteln«, siehe www.elektro.net/praxisprobleme/schutzleiteranschluss-in-sk-ii-betriebsmitteln, beschreiben Sie die Variante 2, nach welcher der PE-Leiter mit einer Wago-Klemme zu isolieren ist. Laut Abschnitt 412.2.2.4 der DIN VDE 0100-410 ist das Vorhandensein eines Schutzleiters in einer isolierenden Umhüllung nicht verboten, sondern nur ein isolierter Anschluss gefordert. Einen PE aber vorsätzlich nicht mit einer PE- Klemme zu verbinden heißt ja zumindest, auf den Leitungsschutz bei Beschädigung der Leitung zu verzichten und ein Auslösen des RCDs oder der Sicherung unter Umständen zu verhindern. Eine (Isolations-)Überwachung nach 412.1.3 ist in der o. g. Unterverteilung nicht eingebaut. In diesem Falle einen Schutzleiter nicht mit dem PE zu verbinden halte ich für falsch. Wie sehen Sie das, gibt es dafür eine Vorschrift oder Regel? J. P., Nordrhein-Westfalen

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