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Praxisfrage

Verdeckte Führung von PV-Stringleitungen durch ein Badezimmer

Derzeit installieren wir die Elektroanlage (KNX und konventionell) in einem Wohngebäude. Der Heizungsbauer installiert in dem Gebäude eine PV-Anlage auf dem Flachdach und verlegt nun die String-Ableitungen der PV-Anlage vom Flachdach durch das Badezimmer im Obergeschoss zu einem Wechselrichter in der Garage im Erdgeschoss des Gebäudes. Im Badezimmer wird eine bodengleiche Dusche eingebaut, die durch Glaswände an zwei Seiten sowie durch Raumwände an den anderen Seiten begrenzt ist. Nach unserem Verständnis also im Bereich 2. Hier ist eine Abwasserentlüftung senkrecht auf der Rohwand vom Boden bis zur Decke verlegt (Flachdach), welche im Nachgang eine Gipsplatten-Verkleidung erhalten soll. Parallel zu diesem Entlüftungsrohr verlegt der Heizungsbauer nun die PV-Stringleitungen. Formal gesehen gibt es ja bei bodengleichen Duschen den Bereich 2 nicht, weil ja der Bereich 1 auf 1,20 m vergrößert wird (ich glaube aber nicht, dass der Bereich innerhalb der Duschabtrennungen 1,20 m groß sein wird). Sollte dies doch der Fall sein, dann entspräche dies meiner Meinung nach dem Bereich 3 und das wäre noch bedenklicher für eine Installation dieser Art. Unsere Bedenken hierzu wurden abgelehnt mit der Begründung, dass die PV-Stringleitungen zusammen mit der Entlüftungsleitung mit Gipsplatten verkleidet werden und außerdem durch ein Leerrohr geschützt seien (FBY EN 25). Wir wissen jetzt nicht, mit welcher Stringspannung hier zu rechnen und wie die Anlage geplant ist, aber bei den PV-Anlagen, die wir bauen (in Reihe geschaltete Module, Kaco-Wechselrichter), haben wir immer Stringspannungen zwischen 500 V und 700 V DC. Ist es letztendlich zulässig, PV-Spannungsabführungen vertikal über die gesamte Raumhöhe im Bereich 1, 2 oder 3 durch ein Badezimmer zu führen, wenn diese mit einer Gipsumhüllung verkleidet sind? Außerdem ist mir das Thema »Restwanddicke« unklar. Bei Verkleidung mit Gipsplatten ergeben sich hinter den Platten raumabgewandt ja immer gewisse Hohlräume. Zählen diese per se auch als »Restwanddicke« oder muss in ­diesem Fall – damit es normgerecht ist – der Gips selbst 6 cm dick sein und dann kommen die PV-Strangleitungen? Das wäre nach meinem Verständnis dann die normativ geforderte »Restwanddicke« analog zu dem Fall, dass die Leitung z. B. in eine gemauerte Wand eingelassen ist. M. W., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 10.11.2017
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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