In einer Anlage werden für Beleuchtungszwecke 5-kW-Pasenanschnittsdimmer (Entsprechen 25 A einphasig) eingesetzt, die am Anschlusspunkt auf zwei Schuko-Steckdosen aufgeteilt werden. Um den Nennstrom auf 16 A sicher zu reduzieren, wurden an dieser Stelle zwei C16 MCBs eingesetzt. Die Leitung bis dahin ist auf 25 A ausgelegt. Bei verschiedenen Herstellern ist eine Mindestspannung von 12 V vorgesehen, die betriebsmäßig unterschritten werden könnten (Dimmbereich 0...5%). Die Frage ist, ob diese Anordnung normativ korrekt ausgeführt ist und im Rahmen eines Umzugs weiter verwendet werden kann.
PP20111