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Praxisfrage

Notbeleuchtung für Windenergieanlage

Wir sind Hersteller von Notbeleuchtungsanlagen für Windenergieanlagen (WEA). Diese Systeme bestehen aus der Stromversorgungseinheit mit Sekundärbatterien, den Leitungen und den Leuchten. Bei der Überprüfung des normativen Umfelds für diese Produkte haben sich Fragen ergeben. Wir konzentrieren uns auf folgende Normen:

  • EN 50172:2004; Sicherheitsbeleuchtungsanlagen
  • EN 50171:2021; Zentrale Sicherheitsstromversorgungssysteme
  • Sicherheitsanforderungen gemäß EN IEC 61439-1:2021 und EN IEC 62485-2:2018

Der Abs. 6.6.11 aus DIN EN 50171 (VDE 0558-508):2022-10 lautet wie folgt: »Wenn ein USV-System verwendet wird, um die notwendigen Sicherheitseinrichtungen zu speisen, muss es EN 62040-1 und den zusätzlichen Anforderungen dieses Dokumentes entsprechen.«  Deshalb werden die beiden folgenden Normen von uns ebenfalls für relevant erachtet:

  • DIN EN IEC 62040-1:2020; Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 1: Sicherheitsanforderungen
  • DIN EN IEC 62040-3:2020; Unterbrechungsfreie Stromversorgungssysteme (USV) – Teil 3: Methoden zum Festlegen der Leistungs- und Prüfungsanforderungen

Meine Frage: Sind für die Konzeption von Notbeleuchtungsanlagen für WEA DIN EN IEC 62040-1:2020 und DIN EN IEC 62040-3:2020 zwingend zu beachten? Oder ist ein gemäß EN 50171 konzipiertes zentrales Sicherheitsstromversorgungssysteme für die Versorgung von WEA-Notbeleuchtungsanlagen normgerecht?

L. S., Bayern

Expertenantwort vom 27.04.2023
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Thomas Flügel

Gelernter Elektromonteur des Schalt- und Verteilungsanlagenbaus und Studium der Elektrotechnik. Mehr als vierzig Jahre Betriebsingenieur am Universitätsklinikum Charité in Berlin. Dort verantwortlich für dessen elektrische Versorgung. Seit 1997 Obmann des DKE-UK 221.4 für die Normung von Niederspannungsanlagen für medizinische elektrische Bereiche. Mitarbeit in weiteren DKE-Gremien.

DIN VDE 0100-718:2014-06

Notbeleuchtungsanlage in Arbeitsstätte

Ihre zahlreichen Normenaufzählungen sind eher verwirrend. Ich verstehe das so, dass eine Notbeleuchtungsanlage in einem Windrad errichtet werden soll. Hier wird es sich wohl um eine Notbeleuchtungsanlage in einer Arbeitsstätte handeln, die nach DIN VDE 0100-718:2014-06 errichtet werden muss. Diese Notbeleuchtungsanlage besteht aus mehreren Komponenten, für die es einzelne Produktnormen gibt, die der Hersteller der Komponenten beachten muss und ggf. der Notbeleuchtungsanlagen-Errichter bei der Auswahl beachten muss.

Allerdings ist keine der von Ihnen aufgezählten Normen eine Errichtungsnorm. Also lautet die Frage nicht, wie die Anlage errichtet werden soll, sondern ob die Komponenten entsprechend des vorgesehenen Einsatzes, der in der jeweiligen Produktnorm genannt ist, verwendet werden dürfen. Das müssten Sie im Detail nachprüfen.

Thomas Flügel

PP23038


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