Bei einem Neubau (Krankenhaus) wurde geplant, dass einigen Verteilerräume nur über einen Einzeltoilettenraum oder über eine Sammelumkleide zugänglich sein werden. Für mich ist somit der Verteilerräum nicht ständig frei zugänglich. Sollte ein schnelles Abschalten notwendig werden, und jemand die Toilette oder die Umkleide nutzen, so ist kein Zugang zum Verteilerraum möglich. Gibt es Vorschriften oder Normen, die einen solchen Zugang zu einer Elektroverteilung verbieten?
PP23012