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Praxisfrage

Zulässiger Fehlerstrom bei 30-mA-FI-Schalter

Im Beitrag »Erweiterte Anforderungen beim Fehlerstromschutz« in »de« 23-24/2018 schreibt Herr Fritzenwanker von der Firma Hager – sofern ich seine Ausführungen korrekt verstanden habe –, dass maximal zwei LS-Schalter je FI-Stromkreis (bzw. 3 x 2 LS-Schalter bei dreiphasigem FI-Schalter) angeschlossen werden dürfen, damit der pro Gerät zulässige Fehlerstrom von 3,5 mA je Gerät den zulässigen Fehlerstrom von 9 mA eines 30 mA-FI-Schalters nicht übersteigt. Nach dieser Logik dürfte aber auch nur eine Steckdose je Stromkreis vorhanden sein. Bei fest angeschlossenen Geräten kann ich diese Ausführungen nachvollziehen. Doch wer weiß schon, ob der Kunde nicht mehr als zwei SK-I-Geräte gleichzeitig an einem Stromkreis betreibt, der ja für gewöhnlich mehrere Steckdosen umfasst? Nun sind handgeführte SK-I-Geräte recht selten. Doch wenn man dies als Argument anführt, bräuchte man auch keinen Schutzleiter mehr an den Steckdosen. Bei einer Schuko-Steckdose gehe ich davon aus, dass dort auch SK-I-Geräte eingesteckt werden. Wie will man also verhindern, dass mehr als zwei SK-I-Geräte durch den Benutzer am selben Stromkreis verwendet werden? Dazu reicht es ja schon, wenn z. B. ein PC, ein Laptop-Ladekabel und ein Receiver gleichzeitig verwendet werden. Sind die Berechnungen des Autors wirklich normengerecht? Des Weiteren stellt sich mir die Frage, warum bei einem vierpoligem FI-Schalter über jeden Außenleiter 9 mA Fehlerstrom zulässig sein sollen? Meines Wissens nach löst der FI-Schalter aus, wenn über den Neutralleiter maximal 30 mA weniger Strom »zurückkommt« als über die Außenleiter »durchging«. Nehmen wir an, der FI-Schalter löst bereits bei der untersten zulässigen Schwelle, nämlich bei exakt 9 mA aus (ich weiß, in der Praxis liegt der Wert höher). Außenleiter 1 erzeugt 6 mA zulässigen Ableitstrom, Außenleiter 2 erzeugt ebenfalls 6 mA zulässigen Ableitstrom und Außenleiter 3 erzeugt 0 mA zulässigen Ableitstrom. Die Summe der zulässigen Ableitströme beträgt hier 12 mA. Würde ein 30-mA-FI-Schalter, der bei der untersten zulässigen Auslöseschwelle von 9 mA »eingestellt« ist, dann etwa nicht aus­lösen, wenn die 12 mA Fehlerstrom auf zwei Außenleitern aufgeteilt sind? Mir ist bewusst, dass die Auslöseschwelle eines 30-mA-FI-Schalters in der Praxis meist oberhalb von 20 mA liegt. Es ist somit eine eher theoretische Überlegung. Ebenso theoretisch ist es aber, dass jedes angeschlossene SK-I-Gerät den laut Norm maximal zulässigen Ableitstrom von 3,5 mA voll ausnutzt, wie es der Autor des Artikels in seinen Berechnungen voraussetzt. Etwas realistischere Werte vereinfachen die Überlegung vielleicht: Wenn ein 30-mA-FI-Schalter bei 25 mA Fehlerstrom auslöst, auf Außenleiter 1 jedoch 15 mA Fehlerstrom und auf Außenleiter 2 ebenfalls 15 mA Fehlerstrom produziert werden, würde der FI nicht auslösen, wenn jeweils nur eines der beiden Geräte (mit je nur 15 mA Fehlerstrom) läuft. Schaltet man beide Geräte gleichzeitig ein, läge die Summe der Fehlerströme bei 30 mA und der FI-Schalter, der messtechnisch bei 25 mA auslöst, würde bei den insgesamt nun 30 mA Fehlerstrom bei gleichzeitiger Ver­wendung beider Geräte auslösen. Wenn ­diese Überlegung bei einem dreiphasigen FI-Schalter so korrekt ist, dürfte es laut Norm überhaupt keine dreiphasigen FI-Schalter mehr geben, denn es gilt folgender zulässige Ableitstrom bei nur einem Gerät:

  • Außenleiter 1: max. 3,5 mA
  • Außenleiter 2: max. 3,5 mA
  • Außenleiter 3: max. 3,5 mA.
Der zulässige Fehlerstrom laut Norm beträgt nach meiner Meinung 30 mA · 0,3 = 9 mA je FI-Schalter – also nicht je Außenleiter, wie ich vermute. Die Summe der zulässigen Ableitströme beträgt jedoch 10,5 mA, wenn jedes Gerät den normativ erlaubten Maximalwert voll ausnutzt. Liege ich mit meinen Überlegungen richtig? M. R., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 15.02.2019
Stefan Fritzenwanker
Stefan Fritzenwanker

Markt-Manager Zweckbau der Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG, Blieskastel

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