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Vorteile für Hersteller, Innungsbetriebe und deren Kunden

Bega schließt Haftungsübernahme-Vereinbarung ab

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Bei etwaigen Gewährleistungsfällen unterstützt Bega künftig die umgehende Abwicklung mit zusätzlichen Leistungen für die Innungsfachbetriebe.

ZVEH-Flyer zur Abwicklung von Gewährleistungsfällen
ZVEH-Flyer zur Abwicklung von Gewährleistungsfällen

Der Hersteller übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten, die durch ein ab Werk fehlerhaftes Produkt entstehen würden. Zum Beispiel für Ein- und Wiedereinbau vor Ort sowie die Wegekosten. Diese Zusage gilt für fünf Jahre vom Zeitpunkt der Lieferung des Produkts durch den Elektrogroßhandel an den Innungsfachbetrieb – unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistungsfrist. »Die Bega Sorgfalt in Entwicklung und Herstellung unserer Leuchten findet ihre Fortsetzung in fachgerechter Montage und Wartung durch die elektrohandwerklichen Betriebe«, sagt Heinrich Johannes Gantenbrink, geschäftsführender Gesellschafter von Bega. »Das HÜV-Konzept ist Ausdruck der Verlässlichkeit unserer Partnerschaft mit dem ZVEH.« Um die HÜV in Anspruch nehmen zu können, muss der Innungsfachbetrieb die vereinbarten Verfahren zur Dokumentation und zum Nachweis des Mangels und Aufwands einhalten. Die entsprechenden Meldeformulare sind über die Kommunikationskanäle des ZVEH erhältlich. »Die Unterstützung des HÜV-Konzepts stärkt die Marke Bega und kombiniert sie mit der hohen Serviceorientierung der handwerklichen Fachbetriebe«, betont ZVEH-Präsident Lothar Hellmann. »Das nützt vor allem auch den Endkunden.« Seit dem Jahreswechsel gilt ein neues Gewährleistungsrecht. Dadurch werden die Rechte der Elektrohandwerksbetriebe bei Gewährleistungsfällen erweitert. Sie erhalten vom Elektrogroßhandel (im Gesetz: der Verkäufer) unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den zusätzlichen Aufwand ersetzt, die durch mangelhaft gelieferte Produkte verursacht wurden. Der Elektrogroßhandel kann seinerseits diese Kosten beim Hersteller geltend machen. Die HÜV bietet Herstellern die Möglichkeit, die Abwicklungskette abzukürzen und Gewährleistungsfälle direkt mit dem Elektrohandwerksbetrieb abzuwickeln. »Die HÜV ermöglicht ein gesichertes und pragmatisches Verfahren zur unmittelbaren Abwicklung von Mängelgewährleistungsfällen zwischen den HÜV-Partnern und den Innungsbetrieben«, erklären Hellmann und Gantenbrink. »Die Vorteile für alle Beteiligten liegen auf der Hand und dienen der Zufriedenheit des Endkunden.« Dem HÜV-Konzept des ZVEH haben sich bereits zehn weitere Hersteller angeschlossen:

  • Busch-Jaeger Elektro GmbH
  • Clage GmbH
  • EHT Haustechnik GmbH / Markenvertrieb AEG
  • Gira Giersiepen GmbH & Co. KG
  • Glen Dimplex Deutschland GmbH
  • Heinrich Kopp GmbH
  • KKW Kulmbacher Klimageräte-Werk GmbH
  • Olsberg GmbH
  • Stiebel Eltron GmbH & Co. KG
  • Vaillant Deutschland GmbH & Co. KG

Weitere Informationen der elektrohandwerklichen Organisation finden Sie unter www.zveh.de/huev

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