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Praxisfrage

Batteriespeicheranschluss an Zählerschrank mit flexiblem Kabel?

Der Batteriespeicher einer PV-Anlage mit integriertem Wechselrichter wurde vom Installateur mit einem flexiblen Kabel einer Länge von ca. 3 m direkt an den Zählerschrank angeschlossen. Das Kabel wurde teilweise in einen geschlossenen Kabelkanal verlegt. Ist dies nach VDE zulässig?

B. H., Rheinland-Pfalz

Expertenantwort vom 14.05.2024
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M.Eng. Dipl.-Ing.(FH) Marc Fengel

Ausbildung als Elektroinstallateur,  nach einem Studium Masterabschluss im Bereich Elektrotechnik mit der Vertiefungsrichtung Erneuerbare Energien. Berufserfahrungen in der technischen Betriebsführung von Solarparks. VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen sowie Sachverständiger für PV-Anlagen und Maschinensicherheit. Seit 2021 ist er Inhaber eines Ingenieur- und Sachverständigenbüros. Daneben engagiert Marc Fengel sich in Arbeitskreisen DKE und ist in der Meisterausbildung sowie als Fachautor tätig.

DIN VDE 0100-520, DIN VDE 0298-565-1, DIN EN 50565-2 (DIN VDE 0298-565-2)

Ortsfeste Betriebsmittel in elektrischen Anlagen

Zunächst einmal stellt sich die Frage, wann und unter welchen Bedingungen flexible Leitungen ortsfest verlegt werden dürfen. Grundsätzlich müssen nach DIN VDE 0100-520, Abs. 522.8, Kabel- und Leitungsanlagen so ausgewählt und errichtet werden, dass eine Schädigung von Kabeln und isolierten Leitern und Anschlüssen vermieden wird. Flexible Leitungen sind hier besonders zu schützen. Beim Anschluss eines Speichers handelt es sich um ein elektrisches Betriebsmittel, welches im normalen Betrieb – ähnlich wie ein Herd mit Backofen – nicht bewegt wird. Aus Ihrer Fragestellung gehen jedoch das Fabrikat und Typ des Speichers nicht hervor.

Hier stellt sich die Frage nach der Ausführung und Art der Montage des Speichers. Typischerweise werden Speicher entweder an einer Wand montiert oder im Raum an einer Wand aufgestellt. Aufgrund des Gewichts der Speicher und der Tatsache, dass diese während des Betriebes nicht bewegt werden, sind diese als ortsfeste elektrische Betriebsmittel zu betrachten.

Zur Ausführung ortsfester Betriebsmittel legt die DIN VDE 0100-520 in Abs. 521.9.3 Folgendes fest: »Ortsfeste Betriebsmittel, deren Standort zum Zwecke des Anschließens, Reinigens oder dergleichen vorübergehend ­geändert wird, müssen mit flexiblen Leitungen angeschlossen sein.« Die Norm nennt in der Anforderung beispielhaft Herde, Waschmaschinen und Speicherheizgeräte. Hier ist aus meiner Sicht nun die Ausführung des Speichers relevant.

Handelt es sich um Speicher mit PV-Wechselrichter, der fest an einer Wand montiert ist, besteht kein Erfordernis dieses mit flexibler Leitung anzuschließen. Ist der Speicher mit PV-Wechselrichter als Standgerät ausgeführt, kann dieser zu Wartungs- und Instandhaltungszwecken verschoben werden, so dass in Anlehnung an die genannte Anforderung die Leitung flexibel auszuführen ist.

Flexible Leitungen in ortsfesten elektrischen Anlagen

Nun kommen wir zu den Anforderungen an die Verlegung flexibler Leitungen in orts­festen elektrischen Anlagen: Nach DIN VDE 0298-565-1 Abs. 4.4.5 dürfen flexible Leitungen nur in ortsfesten Kabel -und Leitungs­anlagen verlegt werden, wenn die Leitungen mechanisch geschützt verlegt sind und mindestens für mittlere Beanspruchung geeignet sind. Der mechanische Schutz wird durch die Verlegung in einem Kabelkanal sicher­gestellt.

Wie aus der Fragestellung hervorgeht, ist die flexible Leitung teilweise in einem geschlossenen Kabelkanal verlegt. Zur Sicherstellung eines ausreichenden mechanischen Schutzes ist der Kabelkanal, soweit möglich, durchgängig zu verlegen.

An den Anschlussstellen des Speichers und des Zählerverteilers kann der mechanische Schutz unmittelbar vor der Einführung in den Speicher und den Zählerverteiler nicht geschützt werden. Der Kabelkanal ist deshalb möglichst nahe an die Einführungsstellen der elektrischen Betriebsmittel heranzuführen. Zudem ist die Leitung bei Einführung in die Betriebsmittel (Speicher und Zählerverteiler) durch eine geeignete Zugentlastung z. B. in Form einer Kabelverschraubung zu befestigen.

Beispiel: H07RN-F

Nun geht aus der Frage leider nicht hervor, welche Leitung im vorliegenden Fall verwendet wurde, so dass ich nicht abschließend beurteilen kann, ob die Leitung im vorliegenden Fall für mittlere Beanspruchung geeignet ist. Typischerweise werden nach meiner Erfahrung in der Praxis häufig Leitungen vom Typ H07RN-F für feste Verlegung verwendet. Leitungen vom Typ H07RN-F eignen sich für mittlere Beanspruchungen. Für die Beurteilung flexibler Leitungen hinsichtlich der Art der Beanspruchung verweise ich auf die DIN EN 50565-2 (VDE 0298-565-2). Das Dokument ist im VDE-Auswahlordner für das Elektrohandwerk enthalten und sollte jedem Fachbetrieb zugänglich sein.

Fazit

Grundsätzlich dürfen flexible Leitungen fest verlegt werden, wenn sie ausreichend mechanisch geschützt sind und die Leitung mindestens für mittlere Beanspruchung geeignet ist. Ein geschlossener Kabelkanal stellt einen ausreichenden mechanischen Schutz dar.

Ob der Speicher mit einer flexiblen Leitung angeschlossen werden muss, hängt von der Art der Montage bzw. der Aufstellung des Speichers ab. Bei Wandmontage ist der Speicher nicht zwingend über eine flexible Leitung anzuschließen. Bei Aufstellung des Speichers auf dem Boden (Standgerät) besteht jedoch aus Wartungs- und Instandhaltungsgründen und zum Anschluss das Erfordernis diesen über eine flexible Leitung anzuschließen. Hierbei sind grundsätzlich die Leitungen ausreichend gegen Zugbeanspruchung an den Einführungsstellen in die Betriebsmittel z. B. mit Kabelverschraubungen zu schützen.

Marc Fengel

PP24054


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