Home Praxisprobleme Netzsysteme und EMV Mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück

de+ Inhalt
Praxisfrage

Mehrere Netzanschlüsse auf einem Grundstück

Guten Tag, ein Netzbetreiber in unserem Tätigkeitsbereich verweigert den Netzanschluss für ein neu errichtetes Gebäude auf dem Grundstück unseres Kunden mit dem Verweis auf den Grundsatz es werde nur ein Netzanschluss pro Grundstück bzw. pro Gebäude mit eigener Hausnummer ausgeführt. Dazu wurde die VDE-AR-N 4100:2019-04 zitiert: "Grundsätzlich erhält jedes zu versorgende Gebäude einen eigenen Netzanschluss, der mit dem Niederspannungsnetz des Netzbetreibers verbunden ist. Ein Gebäude liegt vor, wenn es über eine eigene Hausnummer und Hauseingänge bzw. eigene Treppenräume verfügt. Der Netzanschlusspunkt wird vom Netzbetreiber festgelegt." Wir sind hingegen der Meinung das dieser Absatz eher den gemeinsamen Anschluss mehrerer Gebäude an einem Hausanschluss ausschließen soll als umgekehrt. Desweiteren sind wir der Meinung das die NAV §6 (2) ausdrücklich mehrere Netzanschlüsse zulässt. In der TAB des entsprechenden Versorgers heißt es dazu: (5) Mehrere Anschlüsse auf einem Grundstück sind in Abstimmung mit dem Netzbetreiber zulässig. In diesem Fall stellen Anschlussnehmer, Planer, Errichter sowie Betreiber der Kundenanlagen in Abstimmung mit dem Netzbetreiber durch geeignete Maßnahmen sicher, dass eine eindeutige und dauerhafte elektrische Trennung der Kundenanlagen gegeben ist . Zusätzlich ist die Zugehörigkeit der Hausanschlusskästen und Zähleranlagen vor Ort eindeutig zu kennzeichnen. Die technischen bzw. organisatorischen Anforderungen des VDE/FNN- Hinweises „Hinweise für die Errichtung von mehreren Netzanschlüssen am Niederspannungsnetz in einem Gebäude und auf einem Grundstück“ sind einzuhalten. Die Hinweise der entsprechenden VDE FNN werden in unserem Fall erfüllt. Es handelt sich um zwei ca 40m entfernte Gebäude. Ein reines Wohnhaus im Bestand und eine landwirtschaftlich genutzte Halle die jetzt errichtet wird. Meine Frage, kann der Netzbetreiber einen Netzanschluss unter diesen Umständen ablehnen und würde die Errrichtung einer PV Anlage auf der Halle oder auch die Errichtung eines Ladepunktes (beides ist z.Z. im Vorgespräch) die Situation ändern? Andere Netzbetreiber in unserer Nähe haben in ähnlichen Fällen bisher nicht pauschal ablehnend reagiert. Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

PP24062

Noch keine Expertenantwort

Liebe Leser der Fachzeitschrift »de«. Zu dieser Frage wird in Kürze eine Expertenantwort veröffentlicht. Sie können hier aber schon sofort die Gelegenheit nutzen, diese Frage online in der Community miteinander zu diskutieren. Ihre Redaktion »de«


Newsletter

Das Neueste von
elektro.net direkt in Ihren Posteingang!