Wie bereits der Titel verrät, ist als anerkannte Schutzmaßnahme »Schutztrennung« erlaubt. Hierdurch ist der Primär- und Sekundärkreis galvanisch voneinander getrennt.
Dabei muss folgende Voraussetzung erfüllt werden. Die Basisisolierung muss für die höchste auftretende Spannung geeignet sein der Fehlerschutz (Schutz gegen indirektes Berühren) ist durch eine einfache Trennung des Stromkreises zu anderen Stromkreisen und Erde sicherzustellen.
Für den Fall, dass mehr als ein Betriebsmittel an dem getrennten Stromkreis angeschlossen werden ist ein Potentialausgleich zwischen allen Körpern herzustellen. Es darf aber keine Erdverbindung hergestellt werden. Auch absichtliche Verbindungen von Körpern mit einem Schutzleiter oder mit einem Erdungsleiter sind nicht zulässig und sind umgehend zu vermeiden.
Wird an der Stromversorgungseinrichtung des Elektrofahrzeugs eine Fehlerstromschutzeinrichtung eingebaut ohne dass die Schutzmaßnahme »elektrische Schutztrennung« angewandt wird sind die nachfolgenden Angaben als Schutzmaßnahme zu verwenden:
- der Anschlusspunkt der Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge ist durch eine Fehlerstromschutzeinrichtung mit einem Bemessungsdifferenzstrom von ≤ 30 mA zu schützen;
- es ist mindestens der Typ A erforderlich;
- die Fehlerstromschutzeinrichtung muss alle aktiven Leiter vom Netz trennen;
- die Fehlerstromschutzeinrichtung muss nach den Anforderungen einer der nachfolgend genannten VDE-Bestimmungen VDE 0664-10, VDE 0664-20, VDE 0660-101, VDE 0664-40 konzipiert sein.
Ist die Stromversorgungseinrichtung für Elektrofahrzeuge mit einer Steckdose oder einer Fahrzeugkupplung ausgestattet müssen Maßnahmen gegen Fehlergleichströme ergriffen werden. Geeignet sind hierfür die beiden aufgeführten Beispiele:
- Fehlerstromschutzeinrichtung vom Typ B;
- Fehlerstromschutzeinrichtung vom Typ A, zusammen mit einer geeigneten Einrichtung, die Fehlergleichströme > 6 mA erkennt und die Stromversorgung trennt.