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Auswahl und Errichtung elektrischer Betriebsmittel – Teil 520: Kabel- und Leitungsanlagen – Beiblatt 2:

Schutz bei Überlast, Auswahl von Überstrom-Schutzeinrichtungen

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(Bild: Fotolia/fotomek)

Durch dieses Beiblatt soll der Normenanwender wichtige Hinweise erhalten für die Auslegung von Kabel- und Leitungsanlagen, sowie Hinweise für die Auswahl von Überstrom-Schutzeinrichtungen in Wohngebäuden und ähnlich genutzten Gebäuden. Zu betrachten ist dabei die Strombelastbarkeit der Kabel- und Leitungsanlagen, der Schutz bei Überlast und für die Ermittlung der Leitungsquerschnitte der Spannungsfall, als auch die automatische Abschaltung der Stromversorgung. Der Schwerpunkt dieses Beiblattes liegt in der Bemessung von Endstromkreisen.

Kabel- und Leitungsanlagen sind nach den Anforderungen der DIN VDE 0100-520 zu errichten. Damit soll der ordnungsgemäße Betrieb der elektrischen Anlagen umgesetzt werden. Unter Berücksichtigung der Schutzmaßnahmen ist zu verhindern, dass im Falle eines Fehlers Personen und Nutztiere gefährdet oder Sachgegenstände beschädigt werden können.

In Bezug auf die äußeren Einflüsse ist eine geeignete Kabel -und Leitungsbauart zu wählen. Der Leitungsquerschnitt ist dabei entsprechend dem zu erwartenden Betriebsstrom und den Verlegebedingungen in Abhängigkeit der Strombelastbarkeit auszuführen. Zur Einhaltung des zulässigen Spannungsfalls und der Abschaltbedingungen zum Schutz gegen den elektrischen
Schlag und zum Schutz bei Kurzschluss ergeben sich maximal zulässige Kabel- und Leitungs-längen.

Die Höhe des Spannungsfalls ist durch die neue DIN VDE 0100-520 mit einer Größe von 4 % neu definiert worden. Dieser Wert setzt sich zusammen aus dem Wert von 3% in Endstromkreisen nach DIN 18015 und aus dem Wert von 0,5% vom Hausanschlusskasten bis zum Zähler nach der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV). Der Wert von 4% ergibt sich nun aus der Gesamtbetrachtung vom Hausanschluss bis hin zum Anschlusspunkt des Betriebsmittels.

Dieses Beiblatt liefert wichtige Informationen zur Umsetzung der Anforderungen aus der Originalnorm. Jedoch werden durch das Beiblatt keine normativen Festlegungen neu definiert.

Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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