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Praxisfrage

Access Points in Fluchtwegen

Es sollen in unseren Pflegeheimen sogenannte Access Points (AP) nachinstalliert werden. In diesem Stockwerk sind 3 Brandschutzbereiche, durch diese die Datenverkabelung verlegt werden soll. Die AP´s sollen in den Fluren in bestimmten abständen installiert und betrieben werden. Nach eigner Recherche haben wir folgendes herausgefunden: Gemäß Abschnitt 3.2.1, Absatz 2 b) dürfen elektrische Leitungen offen verlegt werden, wenn sie ausschließlich der Versorgung der Räume und Flure nach Abschnitt 3.1.1 dienen. Somit können die Zuleitungen zu den Access-Points ohne eine brandschutztechnische Abtrennung in den notwendigen Fluren verlegt werden. Es muss jedoch darauf geachtet werden, dass die Verlegung nicht brennbar ausgeführt wird. Trifft das tatsächlich in unserem Fall zu?

PP24052

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