In der Anwendungsregel VDE-AR-N 4100 wird für den Anschluss von Zählerverteilungen eine Zählervorsicherung bzw. eine selektive Überstromschutzeinrichtung gefordert. Die Hausanschlusssicherungen sind als Trennvorrichtung für die Anschlussnutzeranlage nicht zulässig und dürfen nicht als Schutzeinrichtungen zum Schutz bei Überlast oder Kurzschluss für abgehende Endstromkreise und elektrische Verbraucher verwendet werden. Weiter wird gefordert, dass alle installierten Betriebsmittel sowie Kabel und Leitungen gegen Überlast und Kurzschluss zu schützen sind, alternativ ist die erdschluss- /kurzschlusssichere Installation nach VDE 0100-430 zulässig.
In Gewerbebetrieben ist mir aufgefallen, dass hier Stromkreisverteiler ohne Vorsicherung, nur mit einem Trennschalter, direkt an dem HAK angeschlossen sind. Ist das zulässig, wenn die interne Verdrahtung kurzschlussfest ausgeführt und die Endstromkreise gegen Überstrom geschützt sind sowie die Selektivität der Schutzeinrichtungen gegeben ist? Oder ganz allgemein: muss bei einem Stromkreisverteiler immer eine selektive Überstromschutzeinrichtung, Sicherung oder ein Lasttrennschalter, vorgesehen werden?
F. E., Nordrhein-Westfalen