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Abgabefrist 16. Februar 2019

Countdown für den Lohnnachweis 2018

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Unternehmen, die keine Personen gegen Entgelt beschäftigen, müssen keinen Lohnnachweis abgeben. Ist jedoch ein Stammdatenabruf erfolgt, wird auch ein digitaler Lohnnachweis erwartet. In diesen Fällen muss der Stammdatenabruf storniert werden, um eine Schätzung zu vermeiden.

Die Zugangsdaten für den digitalen Lohnnachweis sind im Extranet der BG ETEM zu finden oder können per E-Mail neu angefordert werden: uv‑meldeverfahren@bgetem.de.

 
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