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Balkonkraftwerke: Der zweite Normentwurf ist da

2. Normentwurf für Steckersolaranlagen
2. Normentwurf für Steckersolaranlagen
(Bild: priwatt – Stecker-Solaranlage "priBalcony_Duo")

Laut dem Entwurf der DIN VDE V 0126-95 (VDE V 0126-95): 2024-06: "Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Sicherheitsanforderungen und Prüfungen" steigt die maximale Einspeiseleistung von 600 VA auf 800 VA. Künftig soll eine herkömmliche Haushaltssteckdose für den Anschluss der Balkon-PV-Anlage ausreichen – wenn bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllt sind. Dafür müssen der Basisschutz und die elektrische Sicherheit wahlweise mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Zum einen kann der Steckerkopf eine mechanische Trennung aufweisen, die sicherstellt, dass Personen keinen aktiven Leiter berühren können. Zum anderen kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden. Dazu muss der Wechselrichter zusätzliche Anforderungen erfüllen.

Der neue Entwurf steht kostenlos im Normenentwurfsportal der DKE beim VDE Verlag zum Download bereit und kann dort auch kommentiert werden (Registrierung erforderlich). Die Einspruchsfrist endet am 3.7.2024.

Der jetzt veröffentlichte zweite Entwurf war notwendig geworden, da zu den zentralen Themen – die Erhöhung der maximalen Leistungsgrenze sowie dem vereinfachten Netzanschluss – bisher noch kein abschließender Konsens gefunden werden konnte. 

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