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Geänderte DIN EN IEC 62485-5

Lithium-Batterien für Sicherheitsbeleuchtungsanlagen

Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es nun auch mit Lithium-Batterien
Sicherheitsbeleuchtungsanlagen gibt es nun auch mit Lithium-Batterien

Im Bereich der Zentralbatterieanlagen waren Lithium-Batterien bislang normativ nicht zugelassen. Mit Erscheinen der neuen DIN EN IEC 62485-5 Ende 2021 hat sich das geändert. Für die Anwender ergeben sich Vorteile, die nicht nur in den günstigeren Kosten und der längeren Lebensdauer im Gegensatz zu Blei-Batterien begründet sind. Elektroplanern gibt dies nun neue Möglichkeiten, sowohl im Neubau als auch beim Einsatz in Bestandsbauten.

Nach der neuen Norm entfällt die Belüftung des zentralen Batterieraums, denn Lithium-Batterien gasen bei der Ladung nicht aus. Zudem haben sie einen größeren Temperaturbereich und sind in zentralen Sicherheitsbeleuchtungsanlagen bis 40°C einsetzbar. Auch bei annähernd 40°C hat dies nahezu keinen Einfluss auf die Lebensdauer der Batterie. Im Vergleich hierzu werden bei stationären verschlossenen Bleibatterien nach Eurobat maximal 20°C gefordert. Höhere Temperaturen führen zu kürzeren Lebensdauern. So liegt etwa die Lebensdauer von verschlossenen Bleibatterien bei 20°C Umgebungstemperatur bei etwa zehn Jahren, bei einer Erhöhung auf 25°C Umgebungstemperatur nur noch bei rund sieben Jahren.

Gehäuseausführungen in Schutzart IP54 sind bei Lithium-Batterien ohne Einbußen bei der Batterielebensdauer möglich. Für den Einsatz in industriellen Bereichen sind sie darum gut geeignet. Durch den hohen Temperaturbereich können unter Umständen auch kostspielige Raumklimatisierungen entfallen. Säurewannen und entsprechende Anstriche entfallen ebenso. Auch können die Anlagen nun deutlich kleiner geplant werden, weil die Batterien leichter und kleiner sind.

In Punkto Wartung und Austauschintervalle bietet die Lithium-Batterie Vorteile. Bei einer Lithium-Batterie können im Vergleich zu einer stationären verschlossenen Bleibatterie mindestens zwei Austauschintervalle vermieden werden.

Zum Einsatz kommen können die stationären Lithium-Ionen-Batterieanlagen in industriellen Anwendungen in Gebäuden, in denen baurechtlich eine Sicherheitsbeleuchtung gefordert wird, sowie in öffentlichen Bereichen, Büros und privaten Wohnungen. Sicherheitsbeleuchtungsanlagen stehen von 200 W bis 16 kW zur Verfügung.

Folgendes Beispiel verdeutlicht die Vorteile: Anlage mit 1h Überbrückungszeit, maximal 5800 W Anschlussleistung und 60 Endstromkreisen

  • Gewicht der Anlage mit Bleibatterie: 425 kg.
  • Gewicht der Anlage mit Lithium-Batterie: 60 kg. 
  • Größe der Anlage mit Bleibatterie: 1800 mm x 800 mm x 600 mm
  • Größe der Anlage mit Lithium-Batterie: 1200 mm x 800 mm x 300 mm

Bei einer mittleren Sicherheitsbeleuchtungsanlage mit Lithium-Batterie von 37Ah Typ »smart-Li« kann eine DC-Anschlussleistung von 5800W bei 1h Überbrückungszeit zur Verfügung gestellt werden, bzw. 1950 W bei 3h Überbrückungszeit und 730 W bei 8h Überbrückungszeit.

Über die Firma
GAZ Notstromsysteme GmbH
Reinsdorf
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