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Befähigte Person für ex-geschützte Anlagen

Explosionsgefährdete Betriebsstätten

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Verursacher einer Explosion sind in vielen Fällen elektrische oder mechanische Funken. Elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln, die in explosionsfähiger Umgebung eingebaut sind, kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu. Diese Betriebsmittel müssen für den jeweiligen Ex-Schutzbereich konzipiert sein. Hierbei spielen sowohl das explosionsfähige Gas- oder Staubgemisch als auch Temperaturen – vor allem wegen der Selbstentzündung an heißen Oberflächen, also ohne Zündfunken – eine wichtige Rolle für die Auswahl. Nicht nur Planer und Errichter, auch die Betreiber von explosionsgefährdeten Betriebsstätten und Instandsetzer benötigen besondere Kenntnisse und Berechtigungen. Für bestimmte Tätigkeiten in explosionsgeschützten elektrischen Anlagen fordert die Betriebssicher­heitsverordnung (BetrSichV) befähigte Personen ggf. mit behördlicher Anerkennung (u.a. § 14: Prüfung von Arbeitsmitteln; § 15: Prüfung vor Inbetriebnahme und vor Wiederinbetriebnahme nach prüfpflichtigen Änderungen).

Die Betriebssicherheitsverordnung ist für Unternehmer und Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen eine maßgebliche rechtliche Grundlage für die Wahrnehmung der Arbeitgeberverantwortung. Sie regelt die Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln und beim ­Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen.

Mit der 2015 novellierten Vorschrift sind auch strukturelle Änderungen vorgenommen worden. Vor allem ist nun die Gefährdungsbeurteilung (GBU) das zentrale Element der Verordnung. Zur eindeutigen ­Beurteilung der Anlagenzustände und zur Erstellung der Gefährdungsbeurteilung stellt die BetrSichV allgemeine und zusätzliche Anforderungen an die befähigten Personen. Ohne den Nachweis einer entsprechenden Qualifikation der Mitarbeiter, die Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen planen oder ausführen, entsteht eine haftungsrechtlich problematische Situation, die im Schadensfall mit erheblichen rechtlichen Sanktionen belegt werden kann.

Zu den allgemeinen Anforderungen an befähigte Personen nach den Technischen Regeln der Betriebssicherheit (TRBS 1203) gehören die Fachkenntnisse aus der Berufsausbildung, die Berufserfahrung und die zeitnahe berufliche Tätigkeit sowie ein außergewöhnliches Verständnis sicherheitstechnischer Belange. Ergänzend zu den allgemeinen Anforderungen muss die befähigte Person zum Beispiel für die Prüfungen zum Explosionsschutz eine technische Berufsausbildung abgeschlossen oder eine andere für die vorgesehenen Prüfaufgaben ausreichende technische Qualifika­tion erworben haben.

Bezogen auf ihre Berufserfahrung muss die befähigte Person für die Prüfungen zum Explosionsschutz eine mindestens einjährige Erfahrung mit der Herstellung, dem Zusammenbau oder der Instandhaltung der Anlagen oder Anlagenkomponenten haben. Eine zeitnahe berufliche Tätigkeit lässt sich ab­leiten, wenn die befähigte Person für die ­Prüfungen zum Explosionsschutz ihre Kenntnisse zum Beispiel durch Teilnahme an Schulungen oder Unterweisungen auf aktuellem Stand hält. In bestimmten Fällen ist eine regelmäßige Teilnahme an einem einschlägigen Erfahrungsaustausch auf dem Gebiet des Explosionsschutzes als Fortbildung sogar gefordert. Den nach Betriebssicherheitsverordnung und TRBS geforderten Qualifizierungs- und Weiterbildungsbedarf inklusive dem ­Erfahrungsaustausch kann man an den Elkonet-Bildungszentren durch den Besuch entsprechender Grund- und Auffrischungsseminare erfüllen.

Die Seminarthemen erstrecken sich über Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen für das Errichten und Betreiben elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten. Innerhalb des Kurses werden physikalische Grundlagen, die Auswahl zum Einsatz elektrischer Betriebsmittel in den unterschiedlichen Zonen sowie Kenntnisse für Betrieb, Wartung, Instandhaltung und Prüfung von Ex-Anlagen vermittelt. Je nach Standort erfolgt eine Lernzielkontrolle. Die Seminarteilnehmer erhalten in jedem Fall eine Bescheinigung, die den Nachweis der erforderlichen Qualifizierung bzw. Auffrischung der notwendigen Kenntnisse bestätigt. Diese Seminare ersetzen nicht die persönliche/betriebliche Prüfung durch die Behörde und der Teilnehmer ist nicht automatisch befähigte Person mit amtlicher Anerkennung.

Termine

Das Seminar »Befähigte Person für Ex-geschützte elektrische Anlagen« findet z. B. hier statt:
  • 13.-15.5.2019 (24 UE): etz Stuttgart, Info-Tel.: 0711-9559160
  • 14.-15.8.2019 (16 UE, Auffrischungskurs): BFE Oldenburg, Info-Tel.: 0441-340920
 
Über den Autor
Autorenbild
Klaus Schuhmacher

etz Stuttgart

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