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VdS-Richtlinien für die Prüfung elektrischer Anlagen

Hinweise für den anerkannten Elektrosachverständigen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Im Allgemeinen ist nur der versicherte Umfang der Anlage nach Vorgaben des Versicherers zu prüfen. Diese Prüfungen bestehen aus Besichtigungen, Funktionsprüfungen, Messungen, sowie Ordnungsprüfungen.

Der ordnungsgemäße Zustand der elektrischen Anlage wird zunächst durch ausführliche Besichtigungen ermittelt. Unter anderem sind dabei die Trafostation, inklusive Mittelspannungs-Schaltanlagen, sowie Unterverteilungen, Steuerschränke zu berücksichtigen.

Zudem ist bei Beleuchtungsanlagen die richtige Montage, Zustand und Kennzeichnung der Betriebsmittel zu beachten. Bei einer vorhandenen Blitzschutzanlage ist zu kontrollieren, ob eine richtige Auswahl der Blitzstromableiter getroffen wurde und eine ausreichende Dimensionierung der Vorsicherung vorherrscht.

Bei der Prüfung nach Klausel SK 3602 können verschiedene behördlich vorgeschriebene Prüfungen relevant sein. Als Beispiel dient hier die Anwendung der DGUV Vorschrift 3. Berücksichtigung finden sollten dabei die Messungen des Isolationswiderstandes, Schleifenwiderstandes, Durchgängigkeit des Schutzleiters sowie die RCD Prüfung.

In Anlagen mit hohem Anteil an elektronischen Verbrauchern ist eine Messung des Neutralleiterstroms unbedingt zu empfehlen. Dabei sollten Stromkreise ausgewählt werden, bei den hohe Oberschwingungen herrschen.

Darüber hinaus gibt es noch die Funktionsprüfung. Dabei entscheidet der Sachverständige zusammen mit dem Betreiber welche Einrichtungen zwingend geprüft werden müssen.

Fehlerstromschutzeinrichtungen sind durch Drücken der Prüftaste auf Funktion zu testen.

Zu guter letzt ist noch die Ordnungsprüfung in der Richtlinie erwähnt. Die Prüfung der elektrischen Anlage ist dabei entsprechend zu dokumentieren und mit Prüfbüchern nachzuweisen.

Die Dokumentation erfolgt ausschließlich mit dem Befundschein, der in der VdS 2229 aufgeführt ist.

 

 
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Dirk Maske

BFE Oldenburg

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