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Praxisfrage

Kombiableiter im Vorzählerbereich

Es geht um folgenden Anlagenaufbau: Kabel HAK–Hauptverteiler mit 4 x 16 mm² im TN-C-System. Der PEN-Leiter im HAK (Hausanschlusskasten) ist mit 16 mm² grün-gelb an der Potentialausgleichsschiene angebunden. Mit der Stromzange sind keinerlei Ströme auf dem ZEP zwischen HAK und Potentialausgleichsschiene messbar. Zusätzlich wurde nun ein Kombiableiter SPD Typ 1 gemäß den Herstellervorgaben installiert. Dieser ist im Vorzählerbereich auf die Sammelschienen gesteckt und hat drei Überspannungsableitstrecken, jeweils L1, L2, L3 gegen Erde. Zusätzlich ist der PEN intern fest mit Erde verbunden. Der Kombiableiter ist am Erderausgang mit 16 mm² grün-gelb mit der Potentialausgleichsschiene verbunden (S3 in der Herstellerleitung). Nach der Installation lassen sich sowohl auf S3 als auch auf der Verbindung Potentialausgleich – PEN im HAK mit der Stromzange Ströme von bis zu mehreren Ampere messen. Nun meine Vermutung: Durch die feste interne Verbindung im SPD Typ 1 zwischen PEN und Erde wird ein zweiter Leitungsweg für N-Rückströme zwischen PEN im Hauptverteiler und HAK geschaffen: a) direkt über PEN vom HC zum HAK oder b) vom PEN im HV über S3 zur Potentialausgleichschiene und weiter zum HAK. Es entsteht ein zusätzlicher ZEP, der so nicht zulässig ist. Die somit generierte Schleife ist analog zur PE-N-Trennung nicht erlaubt, da auch hier ein Wiederverbinden nicht zulässig ist. Da beide Verbindungen idealerweise annähernd gleich niedrige Impedanzen aufweisen, wurde ein Spannungsteiler geschaffen und die N-Rückströme teilen sich auf. Damit fließt Strom auf dem Potentialausgleich mit verschiedenen Auswirkungen: EMV-Verschmutzung, Gefährdung, Elektrokorrosion usw. Dies wäre zu vermeiden, wenn statt des SPD Typ 1 (TN-C-System) ein SPD Typ 1 (TT-System) zum Einsatz kommen würde, da hier keine feste Verbindung zwischen PEN und Erder besteht und diese nur Überspannungsstrom ableitet. Der SPD Typ 1 (TN-C) wird vom Hersteller aber explizit für diesen Zweck verkauft und die geschilderte Situation wird auf Rückfrage als ordnungsgemäß deklariert. Beim Marktbegleiter wird dies analog gleich gelöst: Damit dürfte dann der SPD Typ 1 (TN-C) nicht mehr zum Einsatz kommen. Wenn meine Vermutungen richtig sind, hätte ein SPD Typ 1 (TN-C) keine Existenzberechtigung mehr und müsste in existierenden Anlagen eigentlich ausgetauscht werden. Können Sie hier Licht ins Dunkel bringen. Oder unterliege ich etwa einem Denkfehler? M. F., Baden-Württemberg

Expertenantwort vom 20.01.2015
Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld
Dipl.-Ing. Jürgen Wettingfeld

Leiter des GAK 251/373 der DKE, W.Wettingfeld GmbH & Co. KG, Krefeld

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