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Neues Beiblatt zur DIN VDE 0100-551

Notstromeinspeisungen mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Durch dieses Beiblatt werden Informationen zu Ausführungen von Notstromeinspeisungen mit mobilen Stromerzeugungseinrichtungen formuliert. Mit der DIN VDE 0100-551:2017-02 wurden zusätzlichen Anforderungen für eigenständige Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen, die nicht am Stromverteilungsnetz angeschlossen sind, veröffentlicht.

Dieses Beiblatt enthält weitere Hinweise und Erläuterungen zur Notstromeinspeisung für elektrotechnische Laien, elektrotechnisch unterwiesene Personen und Elektrofachkräfte. Es enthält außerdem beispielhafte technische Ausführungen von Notstromeinspeisungen sowie Maßnahmen für Installationen in Gebäuden, die für eine Notstromeinspeisung vorgesehen sind.

Zur Errichtung von Notstromversorgungen in fest installierten Anlagen die im Normalbetrieb vom öffentlichen Netz versorgt werden, enthält VDE-AR-N 4100 zusätzliche Hinweise.

Arbeiten an elektrischen Anlagen sind unter Berücksichtigung der gültigen Normen durch eine in das Installateurverzeichnis eingetragene Elektrofachkraft auszuführen. Die Planung einer Notstrom-Einspeiseinstallation umfasst die Feststellung welche Anlagenteile einzubinden sind, was für eine Einspeiseleistung benötigt wird, Informationen zum Einspeiseort und welche Art Stromerzeuger verwendet wird. Grundsätzlich darf mit einem Stromerzeuger (Notstromaggregat) nur ein Gebäude versorgt werden. Die Versorgung mehrerer Gebäude über einen gemeinsamen Stromerzeuger ist nur über einen Transformator für jedes Gebäude zulässig.

Eine Notstrom-Einspeiseinstallation besteht üblicherweise aus dem Einspeisepunkt (Gerätestecker oder Festanschluss); einer Umschalteinrichtung mit Nullstellung; dem Einspeisestromkreis; Schutzeinrichtungen; einer Drehfeldmesseinrichtung und aus Meldeeinrichtung (z. B. Spannungswiederkehr).

Die Notstrom-Einspeiseinstallation kann so errichtet werden, dass ein elektrotechnischer Laie im Notfall die Notstromversorgung herstellen und einschalten kann. Auch kann es Vorschrift sein, daß die Herstellung und das Einschalten einer Notstromversorgung nur durch eine Elektrofachkraft oder durch eine elektrotechnisch unterwiesene Person erfolgen darf.

Es ist zu beachten bei der Festlegung der Einspeisestelle, dass genügend Platz für die Aufstellung eines mobilen Stromerzeugers bzw. Zapfwellen-Stromerzeugers einschließlich des Traktors vorhanden ist. Eine mögliche Zufahrt und der Untergrund müssen genügend befestigt sein. Eventuelle Lärmbelästigungen sowie Lagermöglichkeiten für Kraftstoffe sind zu berücksichtigen.

Die Aufstellung des Stromerzeugers ist immer möglichst nahe an der Niederspannungshauptverteilung oder des Einspeisefeldes auf der Außenseite des Gebäudes zu platzieren. Umweltschutzauflagen zur baulichen Ausführung des Stellplatzes sind hierbei zu beachten.
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Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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