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Neue Norm zum Errichten von Niederspannungsanlagen

Schutz gegen thermische Auswirkungen

Quelle: Fotolia/fotomek
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Durch thermische Einflüsse können Brandgefahren, Verbrennungen oder Zersetzungen von Materialien entstehen. Auch Schutzmaßnahmen gegen Flammenverbreitung und Rauch, sowie gegen die Beeinträchtigung elektrischer Anlagen für Sicherheitszwecke sind hier beschrieben.

Gegenüber der Vorgängernorm sowie der Berichtigung gibt es nun wesentliche Änderungen. Es fand eine komplette Überarbeitung des Abschnitts 421.7 »Schutz vor Auswirkungen von Fehlerlichtbögen« statt.

Die neu erschienene Norm ist ab dem 1.10.2019 anzuwenden. Im Gegensatz zur Vorgängernorm aus dem Jahr 2016 bezieht man sich nun wieder auf eine Übergangsfrist bis zum 30. 9.2021 für Anlagen, die sich in Planung oder im Bau befinden. In der Ausgabe von 2016 wurde von dieser Formulierung abgewichen und eine Übergangsfrist bis zum 18.12.2017 ausgesprochen. Alle Anlagen die damals entsprechend nach dem 18.12.2017 fertiggestellt wurden, sich aber im Bau befanden, mussten nach der neuen Norm errichtet werden. Die neue Formulierung in der Ausgabe 2019 besagt nun, für alle Anlagen die sich am 01.10.2019 in Planung oder in Bau befinden, besteht die Option der Übergangsfrist bis zum 30.09.2021. Für alle Anlagen, die später als dem 1.10.2019 geplant werden oder in Bau gehen, sind sofort nach der neuen Norm auszuführen!

Brände, die durch elektrische Anlagen verursacht werden, haben ihren Ursprung häufig in Fehlerlichtbögen. Parallele und serielle Lichtbögen entstehen durch fehlerhafte Isolierungen aktiver Leiter oder durch lose elektrische Verbindungen.

Um diesen Störeinfluss in der Elektroinstallation nahezu ausschließen zu können empfiehlt sich der Einbau einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung (AFDD).

Ein AFDD ist dazu vorgesehen, die Auswirkungen von Lichtbögen zu reduzieren. Die Einrichtung erkennt einen Lichtbogen und leitet eine Abschaltung des Stromkreises ein.

In der Normenausgabe aus dem Jahr 2016 war der AFDD verpflichtend einzusetzen in Anlagen mit Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von Heimen oder Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen, in Schlaf- oder Aufenthaltsräumen von barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2, in feuergefährdeten Betriebstätten, Gebäuden aus brennbaren Baustoffen und in Gebäuden für unersetzbare Güter.

Nun wird der Einsatz des AFDD nur noch als Empfehlung ausgesprochen. Die Norm empfiehlt in folgenden Räumlichkeiten die Verwendung einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung:
  • Räumlichkeiten mit Schlafgelegenheiten;
  • Räume oder Orte mit besonderen Brandrisiko – Feuergefährdete Betriebsstätten;
  • Räume oder Orte mit brennbaren Baustoffen, wenn diese einen geringen Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen;
  • Räume oder Orte mit Gefährdungen für unersetzbare Güter.
Damit besondere Brandrisiken erkannt werden, ist in der Planungsphase eine Risiko- und Sicherheitsbewertung durchzuführen und zu dokumentieren. Ergibt diese Risikobewertung ein Vorliegen von besonderen Risiken durch Auswirkungen von Fehlerlichtbögen in Endstromkreisen sind geeignete bauliche, anlagentechnische oder organisatorische Maßnahmen vorzusehen. Der AFDD wäre an dieser Stelle eine geeignete Maßnahme.

Die Schutzeinrichtung ist dabei immer am Anfang des zu schützenden Stromkreises zu installieren. Der Einsatz einer Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtung schließt die Notwendigkeit weiterer Schutzmaßnahmen nach anderen Abschnitten dieser Norm nicht aus.

 
Über den Autor
Autorenbild
Dirk Maske

BFE Oldenburg

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