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Praxisfrage

private Elektrogeräte-Reparatur und Nachbarschaftshilfe

In vielen Orten, seit einigen Monaten auch bei uns, gibt es die sogenannten »Repaircafés«. Hier wird nicht nur geklebt und genäht, sondern es werden auch elektrische Geräte repariert. Das mag ja soweit in Ordnung sein, wenn diese Reparaturen von Fachleuten ausgeführt werden. Es gibt vermutlich niemand der prüft, ob es sich wirklich um ausgebildete Fachkräfte handelt. Meine Bekannte, die sich in diesen Repaircafé auch engagiert, sagte, dass die »Kunden« auch nur Tipps erhalten und danach die Geräte zu Hause selbst reparieren. Ich halte das für sehr gefährlich. Ist so eine Vorgehensweise erlaubt? Wer haftet, wenn es wegen eines falsch reparierten Gerätes einen Unfall gibt? (ob im Repaircafe vom »Fachmann« oder zu Hause vom Laien repariert). Zum gleichen Thema gehört die Nachbarschaftshilfe. Wer haftet bei einem Unfall? Wird unterschieden, ob ein Fachmann oder ein Laie die Arbeiten ausgeführt hat? Sind schon Unfälle aus diesem Umfeld bekannt? Gibt es Gerichtsurteile? Vielleicht auch das noch zum gleichen Thema: Jeder kann sich im Baumarkt alles für seine Elektroinstallation zu Hause kaufen und kräftig mit Strom rumbasteln. Ich habe mal miterlebt, wie ein Verkäufer einem Kunden erklärte, wie er seine zuvor gekaufte Leuchte anschließen muss, nachdem er beim ersten Versuch einen Kurzschluss produziert hatte. Da sieht es bei anderen Gewerken anders aus. Den Schornstein als Laie zu putzen halte ich für weniger gefährlich als die oben genannten Arbeiten aber einen Kehrbesen gibt es im Baumarkt nicht. W.F., Hessen

Expertenantwort vom 07.07.2015
Markus Klar
Dipl.-Wirtsch.-Ing. (FH) Markus Klar, LL.M.

EABCon-Ingenieurbüro Klar - Consulting Elektrotechnik-Arbeitsschutz-Betriebsorganisation. Der Berufsausbildung bei der Deutschen Post folgten eine Fortbildung zum Service-Techniker sowie eine Ausbildung zum staatlich geprüften Elektrotechniker. Anschließend studierte er Wirtschaftsingenieurwesen sowie Wirtschaftsrecht mit Schwerpunkt Arbeitsrecht als Master of Laws. Er ist sowohl Sicherheitsingenieur (Fachkraft für Arbeitssicherheit) als auch Arbeitssystem-Organisator sowie Organisations-Referent nach REFA und Mitglied im VDE e.V. Langjährig ist er ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht Gera, seit 2011 am Landesarbeitsgericht Thüringen. Markus Klar ist als Autor und freiberuflicher Ingenieur mit dem Schwerpunkt rechtssichere Betriebsorganisation, Arbeitsschutz und Elektrosicherheit beratend tätig.

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