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Praxisfrage

Reiheneinbaugerät mit der Bezeichnung »LS-DI L16/0,01«

In einer zur Vermietung vorgesehenen Altbau-Mehrraum-Privatwohnung fanden wir die auf den Foto zu sehende Unterverteilung vor (Bilder). Dabei hat mich die Bezeichnung »LS-DI« verwirrt. Ich gehe davon aus, dass dies so etwas wie ein »FI/LS« ist, also ein kombinierter RCD-/LS-Schalter. Recherchen im Internet ergaben, dass diese LS-DI-Schalter in Wohnungen unzulässig seien, da sie nicht spannungsunabhängig arbeiten. Wie das mit Internet-Recherchen allerdings so ist, ist dort auch oft viel Blödsinn und Halbwissen zu finden. In den VDE-Normen konnte ich diesbezüglich nicht fündig werden. Die Frage an die Experten ist nun, ob diese LS-DI-Schalter in Privatwohnungen tatsächlich unzulässig sind – und wenn, seit wann. Eine RCD-Messung (so als ob es ein FI/LS wäre, also auf 10 mA eingestellt) kam auf Werte von 7mA und 16ms. Auch die Prüftaste funktionierte. Die eingebauten LS-DI-Schalter versorgen aktuell zwei vorhandene Steckdosen in einem Badezimmer. Auf welche exakte Norm kann ich mich beziehen, um dem Kunden gegenüber die Notwendigkeit des Auswechselns belegen zu können (zumal die Messung ja gute Werte ergeben hat)?

Bei dieser Gelegenheit betrachte ich es als sinnvoll, die gesamte Unterverteilung neu zu bestücken, da die LS-Schalter mit »L-Charakteristik« aufgrund ihres Alters möglicherweise auch nicht mehr so auslösen, wie sie sollten. Meines Wissens ist das mit den üblichen Messgeräten ja auch nicht nachprüfbar. Darf die vorhandene – nur zweireihige – Unterverteilung komplett neu bestückt werden oder muss dann eine neue vierreihige Unterverteilung verwendet werden? Bei der Zuleitung vom Zählerschrank zur Unterverteilung handelt es sich um eine Leitung mit 4 x 10 mm2  und ist somit nicht – wie gefordert – mit 63 A absicherbar. Außerdem wurde das System auch noch nicht im Zählerschrank von TN-C auf TN-S geändert.

Muss im Zuge einer Neubestückung oder Neuerrichtung der Unterverteilung auch die Zuleitung erneuert werden? Wird dies anderenfalls erst notwendig, wenn auch der Zählerschrank erneuert wird? Mit einer reinen Neubestückung würde ich das Schutzziel sicher auf ein höheres Niveau heben. Wenn aber eine neue Verteilung montiert, oder sogar die Zuleitung ausgewechselt werden muss (technisch unnötigerweise, wenn entsprechend abgesichert), könnte den Kunden das zu teuer bzw. zu aufwändig sein. Dann bliebe alles auf dem alten Stand. Wie sollte ich hier am besten vorgehen?
M. R., Nordrhein-Westfalen

Expertenantwort vom 19.02.2024
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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