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Praxisfrage

Allmähliche Anlagenerneuerung

In einem Mehrfamilienhaus aus den 1960er-Jahren befinden sich die Metall-­Zählerschränke in den jeweiligen Etagen. Die Sicherungsautomaten sind oberhalb des Zählers auf einer Hutschiene montiert. Die Installation erfolgte mittels Stegleitung ­(2-adrig) unter Putz durch das Treppenhaus an einer Wohnungstür vorbei bis in die mittlere Wohnung. Der E-Herd ist 4-adrig angeschlossen (Stegleitung 4 x 1,5 mm², klassische Nullung). Die Stromversorgung erfolgt über einen Drehstromzähler, da hier auch ein Durchlaufer­hitzer eingesetzt ist. Der E-Herdanschluss erfolgt ebenso über Drehstrom mit L1, L2, L3 und PEN. Unser Auftrag: Austausch einer Steckdose, da die Abdeckung fehlt. In Absprache mit dem Eigentümer haben wir nun die gesamten Schalter, Steckdosen und die komplette Verdrahtung (auch in den Abzweigdosen) erneuert, also:

  • Dosen-Lüsterklemmen gegen Wago-Klemmen getauscht
  • Drähte neu abgesetzt und ggf. Oxidationsschichten entfernt
  • sowie überall neue Schalter und Steck­dosen eingesetzt.
Ebenso wechselten wir die alten Sicherungsautomaten gegen 10- kA-Sicherungsautomaten (B16 A) aus. Dem Eigentümer teilten wir mit, dass dies Stand der Technik aus den 1960er-Jahren ist und die komplette Erneuerung der Anlage weiterhin erforderlich sei:
  • In der Wohnung müssten als erstes die Leitungen ausgetauscht und eine Sicherungsverteilung mit Fehlerstromschutzschalter installiert werden.
  • Durch das Treppenhaus wäre eine Hauptzuleitung (ab dem alten Zählerschrank mit Neozed-Element) im Brandschutzkanal zu verlegen.
  • Ist dies in den meisten Wohnungen ausgeführt, müsste man eine neue Zähleranlage im Keller installieren (TN-S- statt TN-C-Netz).
Anstelle der alten Zählerplätze in den Etagen würden Abzweigkästen hinter Brandschutz-Klappen installiert, in denen die Hauptzuleitungen ab dem Keller mit der Hauptzuleitung zur Wohnung verbunden würden. Somit wäre die Installation auf dem aktuellen Stand der Technik.
  • Frage 1: Ist die Erneuerung der Verdrahtung und der Steckdosen als 1:1-Austausch zur Vermeidung altersbedingter Fehler bei einer »genullten« Anlage als ersten Schritt akzeptabel und haben wir somit den Stand der Technik zur Hauserrichtung wiederhergestellt (Neuzustand), jedoch mit den alten Stegleitungen?
  • Frage 2: Ist der 1-zu-1-Austausch der Sicherungen in einem Metall-Zählerschrank mit einem höheren Ausschaltvermögen (10 kA) so in Ordnung?
  • Frage 3: Alle Wohnungen sind bewohnt. Die Erneuerung der Elektroinstallation kommt somit erst bei einem Mieterwechsel in Frage. Somit wird es einige Jahre dauern bis die Elektroinstallation des gesamten 12-Parteien-Hauses (4 Etagen à 3 WE) erneuert ist. Sollte man da einen Zeitrahmen festlegen?
F. S.

Expertenantwort vom 11.10.2018
Autorenbild
Werner Hörmann

Gelernter Starkstrommonteur und dann viele Jahre als Projektant für Schaltan­lagen und Steuerungen bei Siemens tätig. Aktive Normung in verschiedenen Komitees und Unterkomitees der DKE. Seine Spezialgebiete sind u. a. die Er­richtungsbestimmungen nach DIN VDE 0100 (VDE 0100) – insbesondere Schutz gegen elektrischen Schlag –, die Niederspannungs-Schaltanlagen nach DIN EN 60439 (VDE 0660-500 bis -514) oder das Ausrüsten von elektrischen Maschinen nach DIN EN 60204-1 (VDE 0113-1). Werner Hörmann ist Verfasser zahlreicher Beiträge in der Fachzeitschrift »de« sowie Autor diverser Fachbücher.

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