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Praxisfrage

Praktiken des Unbundlings im Kontext des PV-Anlagenbaus

Uns ist in der Vergangenheit immer öfter aufgefallen, dass das Bayernwerk seine eigenen Technischen Anschlussbedingungen (TAB) nicht unbedingt befolgen muss. Wir hatten erst eine Beratung bei einem Kunden zur PV-Anlage. Dort hätte der Zählerschrank unbedingt erneuert werden müssen. Eine uns bekannte Solarfirma war ebenfalls kurz vorher dort. Laut deren Aussage hätte der Zählerschrank nicht unbedingt erneuert werden müssen, denn sie würden ja jemanden beim Bayernwerk kennen. Das wäre ja auch logisch, da dies eine Tochterfirma von E-On ist.

Ebenso notwendige Zählersetzungen für PV-Anlagen bekommt diese genannte Firma nach spätestens zwei Monaten. Da wir aktuell noch einige offene Aufträge aus dem letzten Jahr haben, wirft das bei uns einige Fragen auf – nicht zuletzt durch einen entstandenen Wettbewerbsvorteil für diese Solar­firma, da die Kosten für einen fachgerecht und nach TAB errichteten Zählerschrank wegfallen. Wer hat dazu Erfahrungen? Sollten die Regeln und Vorteile nicht für alle die gleichen sein?

S. M., Bayern

Expertenantwort vom 23.02.2024
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Norbert Pauli

Elektrotechnikermeister, tätig als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger sowie vom VdS anerkannter Sachverständiger zum Prüfen elektrischer Anlagen.

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